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Abgekürzte Leibrente

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    Abgekürzte Leibrente

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich beziehe eine abgekürzte Leibrente (jährlich ca. 12.000 Euro) wegen voller Erwerbsminderung (voller Berufsunfähigkeit), § 22 EStG.

    Die letzten Jahre habe ich in das Elster Formular R die Rentenhöhe, sowie Beginn (2003) und Ende (2029) der Rente angegeben. Heraus kam dann in meinem Steuerbescheid ein gewisser Ertragsanteil mit dem die Rente besteuert wurde (15 Prozent).

    Dieses Jahr hab ich das gleiche getan. Allerdings stimmt der Ertragsanteil der besteuert nicht mit dem der letzten Jahre überein (jetzt 26 Prozent).

    Kann das sein? habe ich irgendwo ein Häkchen oder etwas anderes wichtiges übersehen?

    Vielen Dank für etwaige Hilfe

    Peter

    #2
    AW: Abgekürzte Leibrente

    Der Ertragsanteil von 26 v. H. entspricht der geltenden Regelung des $ 55 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der für 2011 geltenden Fassung.

    Kommentar


      #3
      AW: Abgekürzte Leibrente

      Hallo,

      danke für die Antwort.

      Mir stellt sich allerdings immer noch die Frage, warum in 2009 und 2010 nur 15 % Ertragsanteil besteuert wurden, obwohl es diesselbe Laufzeit war!

      Die EStDV hat sich diesbezüglich doch nicht verändert?!

      Gruß

      Peter

      Kommentar


        #4
        AW: Abgekürzte Leibrente

        Diese Frage kann Ihnen hier niemand beantworten - ausser dem Bearbeiter Ihrer Steuererklärung.

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