Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorsorgeaufwendungen nicht geltend gemacht - noch möglich?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorsorgeaufwendungen nicht geltend gemacht - noch möglich?

    Hallo, ich habe meinen Lohnsteuerausgleich relativ früh dises Jahr im Januar bereits eingereicht und somit auch schon seit einer Weile erhalten. Von meiner privaten Krankenversicherung kam allerdings nachdem der Ausgleich bereits eingetroffen war ein Schreiben, dass ich Beiträge steuerlich geltrend machen kann. Dies wusste ich davor nicht und deshalb die Frage, ob ich erneut einen Ausgleich beantragen kann, indem ich nur die Vorsorgeaufwendungen geltend mache.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen nicht geltend gemacht - noch möglich?

    Hallo Mr. Frost,

    Krankenversicherungsbeiträge konnte man schon immer als Vorsorgeaufwendungen geltend machen, die Versicherungen auch private übermitteln diese Beiträge auch elektronisch, schau dir deinen Bescheid einmal an in welcher Höhe denn Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt wurden.
    Eigentlich sollte das Finanzamt nachfragen, wenn jemand überhaupt keine Vorsorgeaufwendungen geltend macht.
    Ist dein Bescheid schon bestandskräftig ?

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen nicht geltend gemacht - noch möglich?

      Wahrscheinlich ist die Einspruchsfrist schon rum, wenn er die Erklärung im Januar einreicht und schon "vor einer Weile" erhalten hat. Da in der Anlage Vorsorgeaufwand mehr als genug ausdrücklich nach Krankenversicherungsbeiträgen gefragt wird, wird es etwas schwierig sein, die Nichteintragung zu entschuldigen. Aber Sie können vielleicht einen Änderungsantrag nach § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG stellen. Ob der in Ihrer Situation ganz passt, weiß ich nicht und geht sicherlich über die Befugnisse dieses Forums hinaus, wäre aber eine Chance.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen nicht geltend gemacht - noch möglich?

        Der Bescheid ist vom 15.03.12... Mist hätte ich mal lieber gewartet, aber da ich keine Ahnung hatte...
        Trotzdem vielen Dank für die Hilfe

        Kommentar

        Lädt...
        X