Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustrücktrag aus Spekulationsgeschäften

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustrücktrag aus Spekulationsgeschäften

    Hallo zusammen,

    ich habe da ein sehr spezielles Probelm:
    Ich habe in den letzten Jahren Gewinne bei Spekulationsgeschäften (Aktien) erzielt, die jeweils immer direkt der A-Steuer unterlagen (deutsche Bank). Auf Grund der eh schon erfolgten Besteuerung habe ich diese in meinen letzten Steuererklärungen nie angegeben. Jetzt habe ich 2011 zum ersten mal Verluste gehabt, die ich gerne auf die letzten 2 Jahre zurücktragen möchte.
    Ist dies möglich, obwohl ich meine Gewinne nie extra nochmal aufgeführt habe? Wenn ja, wie gebe ich das dann bei ELSTER an? Wie funktioniert das dann noch mit mehreren Konten? Ich habe für jedes Konto natürlich eine Jahresabrechnung, wieviel Zinsen erzielt wurden, wie diese versteuert wurden u.s.w...

    Ich danke für sachdienliche Hinweise!
    Grüße,
    Florian

    #2
    AW: Verlustrücktrag aus Spekulationsgeschäften

    Hallo,

    1. Rückträge gehen nur in das direkt vorangegangene Jahr, nicht zwei Jahre zurück.
    2. Es wird der Gesamtverlust (also zunächst Verrechnung innerhalb des Jahres mit anderen ähnlichen Gewinnen und anderen Verlusten) zurück- bzw. vorgetragen. Da ist es unerheblich, ob der von einem oder mehreren Konten kommt.
    3. Ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich glaube, es wird rein rechtlich nicht gehen, da es (meiner Meinung nach) keine passende Korrekturvorschrift gibt, um die Gewinne - und damit auch die abzugsfähigen Steuern, die zu einer Erstattung führen können - nachträglich zu berücksichtigen.

    ABER: Das ist weder verbindlich noch hat das ganze etwas mit Elster zu tun. Steuerberatung ist in diesem Forum nicht erlaubt. Für detaillierte (Rechts-)Fragen und Antworten wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustrücktrag aus Spekulationsgeschäften

      Danke für die Antwort! Wahrscheinlich komme ich diesmal um eine fachmännische Beratung nicht drum herum, hier wird es dann wirklich sehr komplex...

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustrücktrag aus Spekulationsgeschäften

        Ich unterstelle jetzt mal, dass Sie auch eine entsprechende Verlustbescheinigung Ihrer Bank (= Steuerbescheinigung, in der die Verluste ausgewiesen sind) vorliegen haben, denn diese hätte für 2011 bei der Bank bis zum 15.12.2011 beantragt werden müssen. Haben Sie diese NICHT, ist es erst einmal ganz einfach: Keine Verlustbescheinigung, also kein anzuerkennender Verlust vorhanden, also auch kein Verlustrücktrag, sondern nur Verrechnung mit Aktiengewinnen 2012 bei der SELBEN Bank oder Beantragung der Ausstellung einer Verlustbescheinigung 2012 bis zum 15.12.2012.

        Ebenfalls unterstelle ich, dass die Aktienverluste stammen aus Verkäufen, bei denen die Käufe NICHT vor 2009 erfolgten. Erfolgten die Aktienkäufe vor 2009, würde noch altes Recht gelten, so dass Gewinne oder Verluste nur steuerpflichtig wären bei Verkäufen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist. Diese kann aber bei Verkäufen in 2011 und Käufen vor 2009 naturgemäß nicht eingehalten worden sein.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustrücktrag aus Spekulationsgeschäften

          Natürlich liegen alle Bescheinigungen vor und alle Aktien sind nach 2009 gekauft worden. Hauptsächlich zielte meine Frage auch darauf ab, wie ich dies bei Elster in die Maske eingeben muss, da man dort (so sehe ich es jedenfalls) nur das aktuelle Jahr eingeben kann. Aber hier wurde ja schon angemerkt, dass ein Verlustrücktrag ohne im Vorjahr angegebene versteuerte Aktiengewinne (hier liegt wahrscheinlich mein Fehler) nicht funktioniert, sondern in diesem Fall dann lediglich ein Verlustvortrag ins nächste Jahr.
          Grüße
          Florian

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustrücktrag aus Spekulationsgeschäften

            Natürlich liegen alle Bescheinigungen vor und alle Aktien sind nach 2009 gekauft worden. Hauptsächlich zielte meine Frage auch darauf ab, wie ich dies bei Elster in die Maske eingeben muss, da man dort (so sehe ich es jedenfalls) nur das aktuelle Jahr eingeben kann.

            >>>>> Ja, es ist richtig, daß nur das aktuelle Jahr eingegeben werden kann. Mehr ist auch nicht notwendig, da das Finanzamt den rück- oder vortragsfähigen Verlust des aktuellen Jahres automatisch zurückträgt, sofern die Voraussetzungen des Vorjahres zutreffen.

            Aber hier wurde ja schon angemerkt, dass ein Verlustrücktrag ohne im Vorjahr angegebene versteuerte Aktiengewinne (hier liegt wahrscheinlich mein Fehler) nicht funktioniert, sondern in diesem Fall dann lediglich ein Verlustvortrag ins nächste Jahr.
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

            Kommentar

            Lädt...
            X