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Frage zur Verkennzifferung

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    Frage zur Verkennzifferung

    Sachverhalt:
    A und B sind Alleinstehende mit gemeinsamen Haushalt.
    Im Rahmen haushaltnaher Dienstleistungen werden Steuerermäßigungen für 1000 EUR Aufwendungen aus der Betriebskostenabrechnung des Vermieters geltend gemacht.
    Die beiden ESt-Erklärungen werden elektronisch authentifiziert per ELSTER II übermittelt, Belege werden entsprechend der Vorgaben nicht eingereicht.
    Die Verkennzifferung erfolgt gemäß Mantelbogen, Seite 3, Zeile 76 in Kz. 210 mit dem Wert 1000. Ergänzend wird nach Mantelbogen, Seite 3, Zeile 79 der Name,Vorname, Geburtsdatum der weiteren, im Haushalt lebenden alleinstehenden Person und das beantragte Aufteilungsverhältnis (im Regelfall 50%) im ELSTER-Ausdruck angeführt.

    Fragen:
    1. Ist in Kennziffer 210 der Wert von 1000 EUR oder bereits der nach dem Aufteilungsverhältnis festgelegte Wert, hier im Beispiel 500 zu übernehmen?
    2. Wie erkennt ggf. der SB des Finanzamtes der alleinstehenden Zusammenlebenden, ohne das er Belege hierzu anfordert, ob beim Eintragen in Kennziffer 210 der volle oder anteilige Wert gemeint ist.
    3. Wie verarbeitet die "Maschine" diesen Sachverhalt unter Beachtung der beschriebenen Eintragungen nach Mantelbogen, Seite 3, Zeile 79?

    Ich bedanke mich für sachkundige Rückinformationen.

    #2
    AW: Frage zur Verkennzifferung

    Hallo,

    hier ein Auszug aus der Eingabehilfe des Elster-Formulars:

    'Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können die o. a. Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. [...] Sind beide Alleinstehenden Arbeitgeber im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses oder Auftraggeber haushaltsnaher Dienstleistungen, von Pflege- und Betreuungsleistungen oder von Handwerkerleistungen, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrages geltend machen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn beide einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen und dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen.'

    Heißt: direkt den Anteil eintragen, nicht den vollen Betrag.

    Außerdem wird nur der Höchstbetrag auf Antrag aufgeteilt, nicht die tatsächlich geleisteten Aufwendungen - denn die bekommt (wie oben steht) immer der, der es auch tatsächlich bezahlt hat.

    Einfach mal die Eintragungshinweise lesen...

    Und was ist eigentlich 'ELSTER II'?

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zur Verkennzifferung

      Hallo

      und Danke für die schnelle Antwort.

      ELSTER II - elektronisch, authentifizierte Übertragung des Datensatzes, ohne Einreichung von Formularen, wie unterschriebene Hardcopy des ELSTER-Formular und weitgehend ohne nachträglich Belegübersendung.

      Zum Sachverhalt sind uns die Ausfüllhinweise bekannt. Im konkreten Fall wurde die Verkennzifferung mit 1000 EUR (KZ 210) von der vorgeschalteten SW befüllt und im Rahmen der maschinellen Bearbeitung der ESt-Erklärung der korrekte hälftige Ansatz genommen. Im Erläuterungsteil des Bescheides wurde dann der entsprechende Textbaustein generiert.
      Problem ist, dass in der Berechnung die vorgeschaltete SW mit 1000 EUR ein falsches (vorläufiges) Ergebnis auswirft, wenn jedoch die KZ 210 nur mit 500 EUR befüllt wird, kann die "Maschine" der Finazverwaltung das nicht erkennen, dem SB liegen auch keine Belege hierzu vor, um dies manuell zu korrigieren. Dies bedeutet ein falsches Ergebnis - Antrag auf Schlichte Änderung, Einspruch etc. - was nicht im Sinne der beleglosen (belegarmen) ESt-Bearbeitung der Finanzverwaltungen ist.

      futura

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        #4
        AW: Frage zur Verkennzifferung

        Hallo,

        @sabre
        ELSTER 2 (COALA, authentisierte Daten des Telemodul): 80.146.179.2, 80.146.179.3, 193.109.238.58, 193.109.238.59 (Kommunikation über Port 80)

        über Elster II werden authentifizierte Daten verarbeitet.

        Tschüß

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          #5
          AW: Frage zur Verkennzifferung

          Ok, wieder was gelernt. Wusste gar nicht, dass es für authentifizierte Erklärungen noch mal einen eigenen Projektnamen gibt.

          In meiner eigenen Steuererklärung für 2010 hatte ich auch diese Angaben gemacht. Dabei wurden die 20% von dem von mir eingetragenen Betrag genommen (50 Prozent der Aufwendungen - vorab händisch aufgeteilt). Der Betrag wurde also nicht noch mal (maschinell) um weitere 50% reduziert.

          Ob denn nun in Ihrem Fall der Bearbeiter doch noch händisch eingegriffen hat, werden Sie nur erfahren, wenn Sie bei Ihrem Finanzamt anrufen.

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