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Einkommensteuerbescheid 2009

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    Einkommensteuerbescheid 2009

    Hallo,
    ich habe gestern folgende email erhalten :

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerbehörde (Hamburg) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid 2009) zur Abholung bereitgestellt.

    Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 14.06.2012
    auf Ihren PC herunterladen!
    Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

    Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
    www.elster.de


    HINWEIS:
    Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie bei der Datenübermittlung z.B. Ihrer Steuererklaerung die Mailbenachrichtigung
    auf diese E-Mailadresse gewünscht haben.
    Bei Steuerbescheiden ist allein die Papierausfertigung rechtlich relevant.

    vom User stiller hab ich dann folgende Antwort erhalten :

    "Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 14.06.2012 auf Ihren PC herunterladen!
    Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht."

    Programm öffnen
    gesendete Datei 2009 öffnen
    entsprechende Funktion des Programms wählen

    Eigentlich wär das alles!

    Nur das Problem ist , ich habe das Programm offen, sehe allerdings nicht, dass ich die gesendete Datei 2009 öffnen kann, außer meine Einkommensteuererklärung, die nicht mehr editierbar ist. Hat jemand nich detaillierte Anweisung, damit es selbst ein Laie versteht ? Wäre super dankbar.

    #2
    AW: Einkommensteuerbescheid 2009

    Genau diese nicht mehr editierbare Steuererklärung müssen Sie aufrufen, da diese den Schlüssel für die Bescheiddatenrückübermittlung enthält. Wenn Sie die Datei aufgerufen haben gehen Sie im Auswahlmenü auf Datenübermittlung - Steuerbescheiddaten vom Finanzamt abholen. Die Steuerbescheiddaten darstellen oder vergleichen können Sie danach über den Menüpunkt Extras.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuerbescheid 2009

      "gehen Sie im Auswahlmenü auf Datenübermittlung - Steuerbescheiddaten vom Finanzamt abholen. Die Steuerbescheiddaten darstellen oder vergleichen können Sie danach über den Menüpunkt Extras."

      Korsika's Antwort bezieht sich auf das Programm ElsterFormular.
      Bei anderen Programmen kann es durchaus anders aussehen. Aus diesem Grund steht in der Mail "über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes".

      @hhbe30: Bitte keine Doppelposts erstellen, wenn schon falsch gepostet wurde, dann bitte konsequent im falschen Unterforum bleiben!

      Für zukünftige Fragen bitte die Forenstruktur beachten. ;-)

      Hier geht's weiter ?
      Zuletzt geändert von stiller; 15.06.2012, 14:03.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuerbescheid 2009

        Hat alles wunderbar geklappt. Nun habe ich eine weitere Frage.
        Und zwar hab ich den Steuerbescheid heute erhalten, mit Erläuterung dass ich die entsprechenden Abrechnungen für meinen Sohn nachreichen möchte. Kann es dann sein, daß ich dann wieder etwas zurückzahlen muss oder wie verhält es sich ?

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommensteuerbescheid 2009

          Also, es geht darum, entsprechnende Unterlagen wegen des Elterngeldes, welches meine Lebensgefährtin erhalten hat. Ich selber hatte kein Elterngeld erhalten, da ich bei meinem Arbeitgeber auch kein Elternzeit eingereicht hatte, da ich die Stelle erst seit April 2009 hatte und mein Sohn im August geboren wurde. Ist das dennoch von Belang für das FA ?

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommensteuerbescheid 2009

            Am Montag kannst Du beim Finanzamt anrufen und Deine Fragen stellen

            Kommentar


              #7
              AW: Einkommensteuerbescheid 2009

              "Kann es dann sein, daß ich dann wieder etwas zurückzahlen muss oder wie verhält es sich ?"

              Kann sein, kann nicht sein...
              Ich empfehle Elefant's Antwort.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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