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Kindergeld und Einkommenssteuerabrechnung

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    Kindergeld und Einkommenssteuerabrechnung

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe mir bereits die Finger wundgegoogelt und Kollegen und Freunde gelöchert, aber keine konnte mir eine wirkliche Antwort auf meine Problematik geben.

    Ich habe im Oktober 2008 ein BA Studium begonnen. 3 Monate arbeiten, 3 Monate studieren, immer im Wechsel. Ich habe bis Ende des Studiums zu Hause gewohnt und auch regelmäßig Kindergeld erhalten. Dies wurde allerdings an meine Mutter überwiesen. Im Jahre 2011 (ich glaube auch 2010) tat sich dann das Problem auf, dass ich über diesen Freibetrag kam (durch das etwas höhere Gehalt). Im Schreiben der Familienkasse konnte ich eine Entfernungspauschale angeben. Das habe ich getan. Dadurch kam ich wieder darunter und habe auch hier Kindergeld erhalten.

    Nun bin ich seit Oktober 2011 fest angestellt. Ein Kollege wies mich darauf hin, eine Einkommenssteuererklärung zu machen (ich bin absolut nicht in der Materie drin, daher habe ich das auch noch nie erledigt). Er sagte auch, dass ich das bis 4 Jahre rückwirkend tun kann. Das wären dann für die Jahre 2008, 2009, 2010 und 2011. Nun meine Fragen zu diesem Thema:

    1) Im Jahr 2008 begann ich erst im Oktober mit meinem Studium. Reicht es dann einfach die Daten der Lohnsteuerbescheinigung in ein Programm einzugeben. Ebenfalls endete im Oktober 2011 das Studium und mein feste Einstellung begann. Wie muss ich das handhaben?

    2) Mein größtes Fragezeichen ist das Kindergeld. Ich habe die Entfernungspauschale 2010 und 2011 dazu genutzt um unter den Freibetrag zu rutschen. Kann ich jetzt trotzdem in der Einkommenssteuererklärung diese Pauschale WIEDER angeben um mir dort etwas zurückzuholen? Ich befürchte, dass ich am Ende sogar Kindergeld zurückzahlen muss, da ich diese Entfernungspauschale ja dazu genutzt habe, um überhaupt Kindergeld zu bekommen?

    Anmerkung: Im Konzerntarifvertrag wurde ab 2010 festgelegt, dass wir keine Sozialabgaben mehr zahlen müssen. Also war Brutto fast = netto. Ich weiß nicht, ob das hier relevant ist.

    Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann und vielleicht noch ein paar Tipps für einen blutigen Anfänger hat.

    Viele Grüße
    Maurice

    #2
    AW: Kindergeld und Einkommenssteuerabrechnung

    Kindergeld ist eine Sache, ihre eigene Steuererklärung eine Andere. Sie müssen die Fahrtkosten etc. bei ihrer Steuererklärung ebenfalls angeben, da ansonsten Unstimmigkeiten bei einem evtl. Datenabgleich auftreten würden.

    Wenn Sie beriets mit dem 3-monatigen Gehalt unter den Grundfreibetrag von 8.004 Euro (2011) kommen, reicht das vielleicht auch schon. Nuller als Null wird die Steuer nicht, einfach eine Probeberechnung machen.

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      #3
      AW: Kindergeld und Einkommenssteuerabrechnung

      Vielen Dank für die Antwort.

      Ich hatte nur die Befürchtung, dass bei doppelter Angabe der Entfernungspauschale ich evtl. Kindergeld zurückzahlen muss, da ich es ja schon dafür verwendet habe (doppelter Vorteil / Kindergeld und Rückerstattung. Da habe ich wohl falsch gedacht.

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        #4
        AW: Kindergeld und Einkommenssteuerabrechnung

        Nein, der Einkommensteuerbescheid ist eher die Basis für die Einkommensberechnung des Kindergelds. Da sie bisher keinen Bescheid hatten, sollte der jetzt nicht von den Angaben beim Kindergeld abweichen. Normalerweise läuft das andersrum, erst macht man die Einkommensteuererklärung und legt dann diesen Bescheid der Kindergeldkasse vor.

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          #5
          AW: Kindergeld und Einkommenssteuerabrechnung

          Ah okay. Aber ich muss das Kindergeld in den bestimmten Jahren dann trotzdem als Einnahmequelle in den Einkommenssteuerabrechnungen belegen? Auch wenn das an meine Mutter ging?

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            #6
            AW: Kindergeld und Einkommenssteuerabrechnung

            nochmal nein, das Kindergeld hat in ihrer eigenen Steuererklärung nichts verloren. Nur Ihre Mutter muss das auf der Anlage Kind ihrer Erklärung angeben.

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              #7
              AW: Kindergeld und Einkommenssteuerabrechnung

              In Ordnung. Vielen Dank für Ihre Hilfe!!

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