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Investitionskostenrücklage

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    Investitionskostenrücklage

    Hallo, ich habe in der Anlage S, Zeile 35, die Investitionskostenrücklage für meine in 2012 installierte Photovoltaikanlage eingetragen (40 % vom Netto-Anschaffungswert). Allerdings wirkt sich diese bei der Steuerberechnung überhaupt nicht aus. Weiß jemand, ob ich da irgendwo einen Eintrag setzen muß, oder ob das eventuell ein generelles Problem im Elster ist.

    #2
    AW: Investitionskostenrücklage

    Die Eingabehilfe verlinkt ja hier auf den § 7g EStG. Den versteh ich spontan so, dass die Zeile 35 nur im Jahr der Anschaffung ausgefüllt werden kann. Aber die Steuererklärung für 2012 machst Du jetzt noch nicht.

    Na gut, dass es sich nicht auswirkt ... keine Ahnung

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      #3
      AW: Investitionskostenrücklage

      Zum einen kommt in zeile 35 nur die HINZUGERECHNETE Investitionsabzugsbeträge rein, siehe Wortlaut. Also Beträge, die hinzugerechnet werden, weil der Investitionsabzugsbetrag in 2013 oder später sich als rückgängig zu machend herausstellt. Zum anderen ist das dort nur zur Dokumentation eine zusätzliche Erläuterung. wenn sie einen Investitionsabzugsbetrag abziehen wollen, müssen Sie das im Rahmen der Gewinnermittlung tun (vgl. z.B. Anlage EÜR Zeile 66). Der Gewinn in Anlage S Zeile 4 ist muss daher schon um den Investitionsabzugsbetrag gemindert eingetragen werden, in Zeile 34 kommt der Betrag noch einmal als Dokumentation rein. Vergessen Sie dazu auch nicht die Erläuterung auf einem besonderen Blatt.

      Nur mal so nebenbei: Das betreiben einer Photovoltaikanlage ist KEINE selbständige Tätigkeit für die Anlage S, sondern eine gewerbliche Tätigkeit für die Anlage G. Die richtigen Zeilen sind dort Nr. 4 und 47.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Investitionskostenrücklage

        Für den Betrieb einer Photovoltaikanlage gibt es unter folgendem Link eine Broschüre mit Tipps im steuerlichen Bereich:

        http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/show/1365321/1365321.pdf

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          #5
          AW: Investitionskostenrücklage

          Ich würde die Steuererklärung unter Beifügung einer Anlage EÜR, in welcher (mindestens) der Investitionsabzugsbetrag als Ausgabe aufgeführt ist, sowie einer Anlage G mit dem Gewinn bzw. Verlust aus der EÜR und einer Erläuterung der Investitionsabsicht beim Finanzamt einreichen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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