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Anlage N: Entfernungspauschale

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    Anlage N: Entfernungspauschale

    Guten Tag zusammen,

    folgende Situation:

    Einkommenssteuererklärung 2009
    Arbeitszeitraum (Ausbildung): 01.08.2009 - 31.12.2009

    Arbeitstage im Unternehmen: 4 Tage die Woche (in den Ferien natürlich 5)
    Berufsschule: 1 Tag die Woche

    Täglicher einfacher Arbeitsweg zur Arbeitsstätte: 25km
    Weg zur Berufsschule: 32km


    Wie trage ich diese Daten denn nun in die Anlage N ein?

    In Zeile 31,32,36 habe ich die Daten für den Weg zu meiner Arbeitsstätte eingetragen, d.h. 4 Tage die Woche 32 KM, sowie die Urlaubs- und Krankheitstage.

    Wo trage ich denn jetzt den 5. Tag, die Fahrt zur Berufsschule ein?

    Blicke da leider nicht wirklich durch...


    Danke für eure Hilfe!

    #2
    AW: Anlage N: Entfernungspauschale

    Hallo,

    schau mal etwas weiter unten bei Reisekosten und in die Unteranlage "Auswärtstätigkeit".

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage N: Entfernungspauschale

      Hallo Stefan,

      da ich die Einkommensteuererklärung zum ersten mal mache, habe ich das Begleit-Interview benutzt.

      Ich bin jetzt in Zeile 49:
      Was muss ich denn jetzt bei regelmäßige Arbeitsstätte eingeben?
      Meinen Arbeitgeber oder die Berufsschule?
      Muss in dem Kontrollkästchen ein haken gemacht werden?
      Wie Wird das mit der Tätigkeit und dem Zeitraum verstanden?

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        #4
        AW: Anlage N: Entfernungspauschale

        Hallo TAlves,

        ich rate in einfachen Fällen - und die regelmäßige Berufschule ist sicher ein einfacher Fall - zu den Angaben in Kurzform (der zweite Teil bei den Reisekosten).

        Dort trägst du einfach einen Text etwa wie

        |Fahrten zur Berufschule XY, 52 mal 64 km (Hin- und Rückweg)|

        ein. XY soll dabei der Name der Schule sein, ggf. mit Adresse, und die 52 sind die Anzahl der Tage (musst du natürlich entsprechend der Ferien- und Krankheitstage anpassen).

        Dann noch den Betrag, also z.B. 52*64*0,30 = 999, fertig.

        MfG Stefan

        PS: Die |-Zeichen sollen eigentlich Anführungszeichen sein, die Forumsoftware blockiert das aber mal wieder.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage N: Entfernungspauschale

          Falls du an den Schultagen länger als 8Stunden unterwegs warst kannst du noch verpflegungsmehraufwand geltend machenm. 6 Euro pro Tag.
          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Anlage N: Entfernungspauschale

            Hallo ihr beiden,

            danke für die Antworten!

            Ich hatte immer 8 Stunden Berufsschule, d.h. es ist nicht möglich einen Verpflegungsaufwand geltend zu machen, oder? Oder zählen auch die Hinfahrt und Rückfahrt zur Zeit dazu?

            Gruß

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              #7
              AW: Anlage N: Entfernungspauschale

              Hallo TAlves,
              es zählt die Abwesenheit von der Wohnung, die muss acht Stunden überschreiten, also mit Weg zur Schule und zurück.

              Tschüß

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                #8
                AW: Anlage N: Entfernungspauschale

                Hallo,

                aber - wohlgemerkt - richtige Stunden, keine Schulstunden.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage N: Entfernungspauschale

                  Hallo,

                  bei mir war die Abwesenheit ca. 8 1/2 Std.! Danke euch für die hilfe.

                  Wie ist das eigentlich mit Belegen, bei z.b. der Fachliteratur die ich mir zu Anfang der Ausbildung angeschafft habe (Schulbücher) - benötige ich hierfür noch die Original Belege? (Habe leider keine mehr..)


                  Es kommen sicherlich noch viele weitere Fragen auf euch zu...

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                    #10
                    AW: Anlage N: Entfernungspauschale

                    Hallo,

                    einfach eintragen, da kräht wahrscheinlich kein Hahn nach.


                    >>>benötige ich hierfür noch die Original Belege?

                    Besser wär' das natürlich, aber es geht in der Regel auch ohne, du musst es halt glaubhaft machen (und darfst nicht lügen, etwa gebraucht gekaufte Bücher als neu gekauft ausgeben).
                    Mit Elster musst du übrigens solche Belege nicht einreichen, erst auf Nachfrage.
                    Und wenn - wider erwarten - doch eine Nachfrage kommt, dann schreibst du halt, dass du die Rechnung nicht mehr hast, aber gerne die Bücher live präsentieren würdest.
                    Im schlimmsten Fall werden die Kosten halt nicht anerkannt, eine Strafe gibt es aber nicht.

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Anlage N: Entfernungspauschale

                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                      Hallo TAlves,
                      es zählt die Abwesenheit von der Wohnung, die muss acht Stunden überschreiten, also mit Weg zur Schule und zurück.

                      Tschüß

                      Hallo bin auch neu hier und habe diesen Beitrag gelesen auf der Suche nach der Lösung "meines" Problems...daher mal kurz und knackig meine Frage: Wenn ich länger als 8 Stunden von zu Hause weg bin und AN bin ( also kein Schüler/Student usw. )-kann ich dann auch Verpflegungsaufwand geltend machen??

                      Grüße orangeallyce

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                        #12
                        AW: Anlage N: Entfernungspauschale

                        Ja, aber nur wenn keine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden ist z. B. Bau- oder Montagetätigkeit, Fahrer oder Auswärtstätigkeit. Näheres unter Hilfe.(In das entsprechende Feld klicken und dann F1-Taste drücken)

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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