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Übungsleitertätigkeit

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    Übungsleitertätigkeit

    Hallo,
    mein Mann ist Übungsleiter beim fußball und bekommt eine ganz geringe Aufwandsentschädigung, die die Kosten nicht abdeckt ( Fahrkosten, Telefonkosten).
    Ich habe im Internet verzweifelt gesucht, ob ich was dazu finde. Dann habe ich mein Finanzamt angerufen und gefragt, ob man diese Kosten absetzen kann. Die Antwort ist nein gewesen. Ist das richtig? Nachdem was ich gelesen habe, wäre ich aber der Meinung gewesen, das man die Fahrtkosten zum Training und zu Spielen absetzen kann. Wenn dem so ist, in welcher Anlage?

    #2
    AW: Übungsleitertätigkeit

    Wenn, dann Anlage S.

    Die Übungsleitertätigkeit ist nach § 3 Nr. 26 bis 2.100 Euro jährlich steuerfrei. Kosten können nur abgezogen werden, wenn sie diese 2.100 Euro übersteigen. Wäre dies der Fall, ist aber die Gewinnerzielungsabsicht fraglich.

    Beispiel Einnahmen 800 Euro
    Kosten 1000 Euro
    Ansatz Null (da Kosten 2.100 nicht übersteigen)

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      #3
      AW: Übungsleitertätigkeit

      Danke und schönen Tag noch

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        #4
        AW: Übungsleitertätigkeit

        Das beispiel ist m.E. nicht ganz zutreffend: M.E. sind steuerfrei die Einnahmen bis zu höchstens 2.100 EUR. Somit müsste sich in dem Beispiel ein Verlust von 200 EUR ergeben, da sonst sich der eigentlich als Begünstigung gedachte Freibetrag hier in sein Gegenteil verkehren würde.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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