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Krankenkassenbeitrag Kind in Ausbildung

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    Krankenkassenbeitrag Kind in Ausbildung

    Hallo
    Ich mache hier meine Lohnsteuererklärung ,und habe gehört , das die Krankenkassenbeiträge von Kindern in der Ausbildung mit in meiner
    Steuererklärung angegeben und berücksichtigt werden kann.
    Doch leider habe ich niergendwo gefunfen , wie man das machen muß.
    Kann ich das einfach bei meinen Beiträgen mit aufrechnen , oder muß ich das in Anlage Kind eintragen
    Wo und wie genau muß ich das machen
    Gruß
    Franky

    #2
    AW: Krankenkassenbeitrag Kind in Ausbildung

    Sie füllen für das Kind die Anlage Kind aus. Die Krankenkassenbeiträge für das Kind tragen Sie dort auf der Seite 2 Zeile 31 ff. ein.

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      #3
      AW: Krankenkassenbeitrag Kind in Ausbildung

      Was ist eigentlich, wenn sich das Kind in einer betrieblichen, dh. bezahlten Ausbildung befindet? Denn dann werden die abgeführten KV-Beiträge bereits steuerlich durch den Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

      Da sich die KV-Beiträge ja nicht doppelt absetzen lassen, haben die Eltern mE. in diesem Fall kein Wahlrecht. Oder muss dann das Kind extra eine eigene Steuererklärung einreichen, in der ausdrücklich keine KV-Beiträge geltend gemacht werden?
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Krankenkassenbeitrag Kind in Ausbildung

        m. E. dürften die Eltern die Beiträge dann nicht geltend machen, da sie ja vom Kind aus dessen Einkommen geleistet wurden. In der Anlage Kind geht es eher um Beiträge privat versicherter Kinder bzw. Kinder die nicht mehr in der gesetzlichen KV familienversichert sind, da zu alt und deswegen eine eigene KV haben.

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          #5
          AW: Krankenkassenbeitrag Kind in Ausbildung

          Hallo kloebi,

          richtig, ich kann diese Beiträge aber auf Seite 1 eintragen, wenn ich die Einkünfte meines volljährigen Kindes nachweise, um damit in 2011 noch unter den kindergeldschädlichen Wert von 8004 Euro zu kommen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Krankenkassenbeitrag Kind in Ausbildung

            @ Kloebi und holzgoe

            Da bin ich anderer Meinung. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von gesetzlich sozialversicherten Kindern können bei den Eltern berücksichtigt werden. Eltern "tragen" diese Beiträge, weil sie Unterhaltsleistungen in Form von Sachleistungen (wie Unterkunft und Verpflegung) erbringen.
            Aber das Ganze ist sicher eher ein steuerrechtliches Problem und hat wenig mit ElsterFormular zu tun. Genaue Auskunft über den möglichen (oder nicht möglichen) Abzug kann daher nur das zuständige Finanzamt geben.
            UserElster

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              #7
              AW: Krankenkassenbeitrag Kind in Ausbildung

              Ein Blick ins Gesetz bringt die Lösung:
              § 10 Abs. 1 Nr. 3 b S. 2 ESTG
              "Als eigene Beiträge des Steuerpflichtigen werden auch die vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung getragenen eigenen Beiträge im Sinne des Buchstaben a oder des Buchstaben b eines Kindes behandelt, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld besteht."

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