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Kindebetreuungskosten

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    Kindebetreuungskosten

    Hallo liebes Forum,
    für das Jahr 2011 würd ich gerne die Tagesmutter meines Sohnes von der Steuer absetzen. Vorraussetzungen sind gegeben, da beide Elternteile Erwerbstätig sind.
    Wenn ich jetzt in Zeile 61 die Art Tagesmutter und den Namen, sowie den Zeitraum und den Gesamtbetrag angebe, möchte Elster noch die Zeilen 62 bis 75 ausgefüllt haben. Hier bin ich mir aber nicht ganz sicher in welcher Zeile ich noch was einzutragen habe?! Kann mir evtl. noch jemand einen Tip geben?
    Ausserdem stelle ich mir die Frage, wo ich die Kilometer zur Tagesmutter und zurück angeben kann? oder können die nicht geltend gemacht werden?

    Viele Grüße
    Mike

    #2
    AW: Kindebetreuungskosten

    Hallo polomaster,

    wenn beide erwerbstätig sind wären die Zeilen 62 und 69 auszufüllen,
    je nachdem wie alt das Kind ist käme eventuell Zeile 67 und 74 infrage.
    Je nach deinen Umständen muss ein Eintrag in Zeile 87 oder 88 erfolgen.

    Wenn das Kind auf dem Weg zur Arbeit vorher zur Tagesmutter gebracht wird, wäre das ein Fall für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte als Werbungskosten in Anlage N.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kindebetreuungskosten

      Vielen Dank,
      das reicht.....

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