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    Minijob

    Hallo,

    übergangsweise hatte ich zwei Jobs-davon einen Minijob.
    Für einen Monat lief der Minijob über die LohnSt-Klasse 6. Bei Beendigung des Jobs hat das Rechnungswesen allerdings alle Arbeitsmonate zusammengefasst, d.h. Lst-Klasse I und VI sind in einer LsT-Bescheinigung zusammen dargestellt. Mein Problem ist jetzt, dass insgesamt ein Betrag von 186 Euro für den AG-Anteil zu RV ausgewiesen ist. Wie finde ich denn heraus, welcher davon für die Monate unter Klasse I und welcher davon unter Klasse VI fällt. Denn in der Est-Erklärung muss ich die beiden Steuerklassen ja voneinander trennen.

    Danke

    #2
    AW: Minijob

    Sie brauchen dies nicht trennen. Wenn es in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung so eingetragen ist tragen Sie dies auch so ein. Denn der Arbeitgeber hat dies dann auch so ans Finanzamt übermittelt. Wenn Sie dies jetzt trennen schaffen Sie nur Verwirrung. Die Lohnsteuerklassen sind auch nur für den Lohnsteuerabzug während des Jahres wichtig. In der Einkommensteuererklärung wird das Jahreseinkommen je nach Familienstand mit der Grund- oder Splittingtabelle besteuert. Nach welcher Steuerklasse die Steuerabzugsbeträge während des Jahres einbehalten wurden ist dafür pauschal gesagt erst einmal unerheblich.
    Zuletzt geändert von ; 12.08.2012, 17:01.

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