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Kinderfreibetrag für uneheliches Kind auch ohne Kindergeld?

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    Kinderfreibetrag für uneheliches Kind auch ohne Kindergeld?

    Hallo. Mein Bekannter ist in 2010 Vater geworden. Er zahlt mtl. Unterhalt. Mit der Mutter war er nicht verheiratet. Auf seiner Lohnsteuerkarte steht kein Kinderfreibetrag. Das Kindergeld kriegt die Mutter komplett, da da das Kind auch lebt. Ist das richtig? Kann er trotzdem einen halben Freibetrag in der Einkommensteuererklärung geltend machen?

    Würde mich über eine Antwort freuen

    #2
    AW: Kinderfreibetrag für uneheliches Kind auch ohne Kindergeld?

    Ihm steht der halbe Kinderfreibetrag und auch die Hälfte des Kindergeldes zu. Die Tatsache, dass das Kindergeld in voller Höhe der Mutter ausbezahlt wird, ändert daran nichts.

    Die Eingabehilfe von Elsterformular bestätigt dies ebenfalls:

    Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung angerechnet werden kann. In diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht das in voller Höhe ausgezahlte, sondern das halbe Kindergeld anzusetzen.

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag für uneheliches Kind auch ohne Kindergeld?

      wenn er mind. 75 % des Unterhalts zahlt, kann er einen halben KFB geltend machen. Anzurechnen ist jedoch das halbe Kindergeld, da er hierauf einen Anspruch hat, auch wenn es vielleicht der Kindsmutter zufließt. Steuerliche Auswirkungen ergeben sich oftmals jedoch nur bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, das das Kindergeld in vielen Fällen günstiger als der KFB ist.

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag für uneheliches Kind auch ohne Kindergeld?

        Ich wunder mich nur warum er nicht 0,5 Kinder auf der LSt Bescheinigung stehen hat? WIe kann das sein? Aber er hat trotzdem Anspruch auf Kinderfreibetrag??

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag für uneheliches Kind auch ohne Kindergeld?

          Da hat vielleicht die Meldebehörde was verbockt. Vielleicht lohnt es sich,mit der Geburtsurkunde des Kindes zum FA zu gehen, und den KFB von 0,5 eintragen zu lassen.
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Kinderfreibetrag für uneheliches Kind auch ohne Kindergeld?

            Also kann er das Kind garnicht mit angeben?

            Kommentar


              #7
              AW: Kinderfreibetrag für uneheliches Kind auch ohne Kindergeld?

              Doch kann er. Anlage Kind dementsprechend ausfüllen

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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