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steuerfreie Einnahmen

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    steuerfreie Einnahmen

    Ich habe verschiedene Posten steuerfreier Einnahmen ohne Progressionsvorbehalt. Ich finde zwar die Zeilt für die mit PV, aber wo trage ich die steuerfreien Einnahmen ohne PV ein?

    #2
    AW: steuerfreie Einnahmen

    Entweder PV - dann angeben
    oder nicht PV - dann nicht angeben
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: steuerfreie Einnahmen

      Und welche Einnahmen trage ich in Zeile 26 ein?-laut Erklärungsbogen sind es doch steuerfreie Einnahmen aus öffentlichen Kassen. Zählen nicht Harz4 und das Stipendium als steuerfreie Einnahmen ohne PV dazu?

      Kommentar


        #4
        AW: steuerfreie Einnahmen

        In die Zeile 26 der Anlage N gehören nur steuerfreie Einnahmen, welche für eine nebenberufliche Tätigkeit als z.B. Übungsleiter o.ä. bezogen werden. HarzIV oder ein Stipendium müssen nicht in die Steuererklärung eingetragen werden. Nur der Zeitraum für den Bezug dieser Leistungen ist in Zeile 30 einzutragen.
        UserElster

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