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Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Voranmeldung

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    Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo,

    wir haben die Frist verbummelt, um die Umsatzvorsteueranmeldung zu machen.
    Nun hat das Finanzamt uns für die Monate April und Mai durch die Festsetzung der Umsatzsteuer-Voranmeldung anhand des Vorjahres geschätzt. Dieses Jahr hatten wir jedoch nicht so viel Umsatz. Wer kann uns helfen, wie wir vorgehen sollen. Reicht es, wenn wir über Elster für das 2. Quartal die Umsatzsteuervoranmeldung unverzüglich nachreichen oder müssen wir zusätzlich auch Einspruch einlegen?
    Müssen wir die geschätzte Summe trotzdem zahlen und auf Rückantwort vom FA warten?
    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
    Gruß
    MZ

    #2
    AW: Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Zitat: Nun hat das Finanzamt uns für die Monate April und Mai durch die Festsetzung der Umsatzsteuer-Voranmeldung anhand des Vorjahres geschätzt. Zitat Ende

    Und was sagt die Rechtsbehelfsbelehrung?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Voranmeldung

      Die Schätzungen erfolgen grundsätzlich unter Vorbehalt der Nachprüfung. Dass Finanzamt muss einer Voranmeldung, die zu einer Minderung der Steuer führt, erst zustimmen. Das wird grundsätzlich gemacht, kann aber ein paar Tage dauern. Sobald die Zustimmung erfolgt ist, gilt sie mit Eingangsdatum der Voranmeldung.

      Also: Voranmeldung möglichst noch vor Ende der Zahlungsfrist einreichen. Wenn diese schon verstrichen ist, dann halt sobald wie irgendwie möglich.

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        #4
        AW: Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Voranmeldung

        Vielen Dank für die Antwort.
        Wir haben heute die Voranmeldung gleich zum FA per Elster geschickt.
        Sollen wir dann auf jeden Fall noch Einspruch einlegen, oder reicht es dem FA, wenn wir die Voranmeldung vorlegen.

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          #5
          AW: Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Voranmeldung

          Wie gesagt, der Bescheid (müsste auch draufstehen) ist normalerweise unter Vorbehalt der Nachprüfung, und in der Regel stimmt das Finanzamt der Voranmeldung zu (zumindest wenn die Zahlen darin realistisch erscheinen). Meiner Meinung nach ist kein Einspruch notwendig. Sollte das Finanzamt 25 Tage nach Ergehen des Bescheids noch nicht auf die Anmeldung reagiert haben und Du willst zu 110 % sicher gehen, dann kannst Du ja noch einen einlegen (oder kurz mal telefonisch nachfragen).

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