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Auslandsreise

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    Auslandsreise

    Die Dienstreise ging ins Ausland. Und im Formular N handelt es sich um Dienstreisen im INLAND. Weiterhin steht in Zeile 55 "Berechnung lt. beigefügtem Blatt".

    Wobei mein Arbeitsgeber im Voraus alle Kosten übernommen hatte (Hotel plus Frühstück, Resiekosten)-gebe ich das dann trotzdem noch einmal an?-mit dem Vermerk,dass die Kosten bereits erstattet worden?
    Auch der Verpflegungsmehraufwand ist im Nachhinein via Reisekostenabrechnung erstattet worden.

    Da alle Kosten übernommen worden-Muss ich die Dienstreise trotzdem noch in der Steuer angeben oder die Abrechnung anhängen?
    Zuletzt geändert von zauberfee80; 26.08.2012, 20:20.

    #2
    AW: Auslandsreise

    Wenn alle Kosten steuerfrei übernommen worden sind bringt es nichts, wenn Sie dies in der Steuererklärung aufführen.

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