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Nachzahlung wegen Arbeitslosengeld?

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    Nachzahlung wegen Arbeitslosengeld?

    Hi,
    meine Freundin war 01-08 beim alten Abeitgeber,
    10-12 beim neuen Arbeitgeber (jeweils 2.200 brutto identische Abgaben: Steuersatz ca. 12%);
    09/2011 einen Monat Arbeitslosengeld (862)

    Also haben wir uns Gedacht, dass es theoretisch eine kleine Erstatung geben müsste;
    allerdings spuckt die Elster-Berechnung auch bereits ohne Werbungskosten eine Nachzahlung von ca. 800 Euro aus (Steuersatz mit ProgVorb von fast 16% !) - das kann doch nicht richtig sein !

    Habe einige Online-Rechner ausprobiert:
    Lohnsteuerrechner kommen auf die ca. 12% Steuer,
    Einkommmensteuerrechner kommen auf die ca. 16% Steuer
    Was ist denn da nun richtig ?

    #2
    AW: Nachzahlung wegen Arbeitslosengeld?

    Hallo,

    ich stimme dir zu, irgendetwas stimmt da nicht.

    Das ALG selbst ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz. Da das ALG aber ungefähr dem Lohn entspricht, sollten auch die vorherigen Lohnsteuerbeträge entsprechend zu hoch gewesen sein; das gleicht sich dann unterm Strich aus (grob).

    Nun zur Fehlersuche: Der Klassiker schlechthin ist die Anlage Vorsorgeaufwand, wurde diese überhaupt eingefügt?
    Gab es Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte?
    Sind die Lohnabrechnungen korrekt (bitte mal gegenchecken, http://www.lohn1.de/lobn.htm )?
    Handelt es sich vielleicht um den öffentlichen Dienst? (dort werden durch den Arbeitgeber häufig die Vorsorgeaufwendungen zu hoch berücksichtigt - wenn das der Fall ist, kann ich das noch näher erklären)

    Falls es nicht zu viel Aufwand ist, könnte man zum Vergleich einmal eine Erklärung ohne ALG machen (dabei natürlich den einen Monat wieder als normalen Lohn hinzunehmen, etwa über eine dritte Lohnsteuerbescheinigung, die einer Monatsabrechnung entspricht). Die Nachzahlung sollte dann nicht nennenswert anders sein als die wirkliche Situation mit der kurzen ALG-Zeit.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Nachzahlung wegen Arbeitslosengeld?

      habe das heute auf meinem Rechner noch einmal nacherfasst:
      lag tatsächlich an der fehlenden Anlage für die Vorsorgeaufwendungen ...
      wir hatten zwar alles dafür in der Anlage N erfasst,
      die Anlage für die Vorsorge muss aber manuell eigefügt werden
      und wird dann aber vom Programm automatisch komplett ausgefüllt -
      wie blöde ist das denn ?!

      Ich kenne diese Anlage aus meinen alten Erklärungen auch gar nicht ...

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        #4
        AW: Nachzahlung wegen Arbeitslosengeld?

        @kanne
        Jedes Jahr neu, fragen Sie ihren gewählten Abgeordneten des Bundestages - schliesslich entscheiden diese über Gesetze, es sei denn der Bundesrat, die Gauck-Behörde, oder die EU hat was dagegen.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Nachzahlung wegen Arbeitslosengeld?

          @ kanne

          die Anlage für die Vorsorge muss aber manuell eigefügt werden
          und wird dann aber vom Programm automatisch komplett ausgefüllt -
          wie blöde ist das denn ?!

          Ich würde das mal an die technische Hotline des Progamms melden ....

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