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    Kirchensteuer

    Hallo zusammen,

    ich hoffe das mir hier einer helfen kann, denn ich bin der Verzweiflung langsam nahe. Habe noch nie eine Steuererklärung ausgefüllt und habe deswegen keine Steuernummer. Habe aber die Identifikationsnummer. Worum es mir eigentlich geht ist folgendes. Ich bin vor 4 Monaten aus der Kirche ausgetreten und möchte dies gerne auf meiner Lohnsteuerkarte ändern. Früher ging das ja sehr einfach über die Meldeämter bzw. das Finazamt. Mein Arbeitgeber sagt er kann mir die Lohnsteuerkarte nicht zurück geben, die Änderung wird jetzt online gemacht. Meine Frage also, wie kann ich die Lohnsteuerkarte ändern, damit mir nicht ständig Kirchensteuer abgezogen wird? Beim Elsterportal habe ich überall gesucht aber nichts gefunden. Vielen dank schon in vorraus für die Hilfe.

    #2
    AW: Kirchensteuer

    Hallo Amuriel

    Für Änderungen in der Lohnsteuerkarte (in diesem Fall Kirchenaustritt) ist seit 1.12.2010 bzw. 1.1.2011 Ihr Finanzamt zuständig. Dort werden die Eintragungen vorgenommen. Also mit dem zuständigen FA in Verbindung setzen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kirchensteuer

      Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber sagen , dass Sie ihre Lohnsteuerkarte für das Finanzamt benötigen ist er verpflichtet Ihnen die Lohnsteuerkarte auf Zeit wieder auszuhändigen.

      Reichen Sie anschließend ihre Lohnsteuerkarte und die Kirchenaustrittsbescheinigung beim Finanzamt ein.

      Nachdem das Finanzamt die Lohnsteuerkarte abgeändert , reichen Sie sie wieder bei ihrem AG ein.

      Das ganze Prozedere sollte innerhalb von 6 Wochen über die Bühne gehen da ansonsten ihr Arbeitgeber gezwungen ist , die Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse 6 zu berechnen.

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        #4
        AW: Kirchensteuer

        Dein Arbeitgeber müsste eigentlich dir die Lohnsteuerkarte geben, zumindest für einen bestimmten Zeitraum. Sonst darf ja eigentlich der Arbeitnehmer es nicht ausgehändigt bekommen. Sonst so wie es schon figul richtig gesagt hat: mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen und mehr ist es auch nicht.

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          #5
          AW: Kirchensteuer

          Wenn der Arbeitgeber aber nun die Lohnsteuerkarte gar nicht herausgeben will (oder kann, weil er die entgegen der gesetzlichen Verpflichtung schon vernichtet hat), kann das zuständige Finanzamt trotzdem noch eine geänderte besondere Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug ausstellen.

          Wichtig hierbei: Auch die zuständige Gemeinde muss vorher (!) über den Kirchenaustritt informiert worden sein.

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