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Steuererklärung bei ALG I ist das sinnvoll

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    Steuererklärung bei ALG I ist das sinnvoll

    Ich bin eine alleinerziehende Mutter und habe im Jahr 2011 noch bis Oktober gearbeitet. Dann wurde ich arbeitslos und werde es auch noch das Ganze Jahr bleiben. Ich habe mal spasseshalber eine Steuererklärung im PC für dieses Jahr gemacht und trotz Kitakosten, die ich bislang ja absetzen konnte etc. kam ich auf einen Negativbetrag von 1536 EUR. Dann hat mich das Programm auf einen Verlustabzug aufmerksam gemacht. Da blicke ich aber nicht durch. Somit meine Frage, ob dann überhaupt eine Steuererklärung gemacht werden muss. Wer kennt sich damit aus?

    Bettedevis

    #2
    AW: Steuererklärung bei ALG I ist das sinnvoll

    Bei mehr als 410 Euro ALG I sind sie verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Ein Negativbetrag ist i. d. R. ein Guthaben zu Ihren Gunsten. Da war die einbehaltene LSt höher als die festzusetzende ESt.

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      #3
      AW: Steuererklärung bei ALG I ist das sinnvoll

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Bei mehr als 410 Euro ALG I sind sie verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Ein Negativbetrag ist i. d. R. ein Guthaben zu Ihren Gunsten. Da war die einbehaltene LSt höher als die festzusetzende ESt.
      Ich bin totaler Laie. Ich habe doch seit dem Bezug von ALG I keine Lst gezahlt. Es geht mir um dieses Jahr. In diesem Jahr war ich komplett arbeitslos hatte aber nach wie vor die Ausgaben für Kita etc. Ich habe nur aus Spass mit meinem alten Steuerprogramm die Steuer für dieses Jahr mal gemacht. Ansonsten hat man ja meistens einen Rückzahlungsbetrag. Dieser war aber nur null und der Negativbetrag war 1536 EUR. Bekomme ich dann doch was zurück?

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        #4
        AW: Steuererklärung bei ALG I ist das sinnvoll

        Hallo bettedevis,

        Steuererklärungen werden nur für komplette Kalenderjahre gemacht, aber du hast ja bis Oktober 2011 gearbeitet und sicherlich Lohnsteuer bezahlt, da das ALG I nicht versteuert wird sondern nur dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist es durchaus möglich, dass du wenn du 2011 eine Steuererklärung abgibst etwas zurückbekommst (wie kloebi schon schrieb).

        Was meinst du eigentlich mit dieser Aussage:Ansonsten hat man ja meistens einen Rückzahlungsbetrag. Dieser war aber nur null und der Negativbetrag war 1536 EUR.

        Was wurde dir denn bei der Steuerberechnung angezeigt ?

        Tschüß

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          #5
          AW: Steuererklärung bei ALG I ist das sinnvoll

          Es geht mir nicht um die Steuererklärung 2011, die habe ich schon abgegeben. Da habe ich auch was zurückbekommen. Es geht mir um die Steuer 2012, die ich spasses halber schon mal gemacht habe, um zu sehen, ob ich etwas zurückbekomme oder nicht. Hier kam als Rückzahlungsbetrag bei Quicksteuer 0 und unten drunter stand es ergibt sich ein Negativbetrag von 1536 EUR. Was das bedeutet, weiß ich auch nicht

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            #6
            AW: Steuererklärung bei ALG I ist das sinnvoll

            Hallo bettedevis,

            also wie gesagt Steuererklärung für 2012 kann ab Januar 2013 eingereicht werden.
            Wenn du das ganze Jahr arbeitslos warst oder sein wirst, hast du keine Lohnsteuer bezahlt, also kannst du auch nichts zurückbekommen.
            Der Negativbetrag zeigt dein zu versteuerndes Einkommen an, aber die Verpflichtung für 2012 eine Steuererklärung zu machen bleibt, auch wenn du nichts zurückbekommst.

            Tschüß

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              #7
              AW: Steuererklärung bei ALG I ist das sinnvoll

              Danke. Jetzt bin ich ein Stück weiter. Zumindest weiß ich jetzt, dass ich nichts bekomme.

              Bis dann und Danke nochmal für die Hilfe

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                #8
                AW: Steuererklärung bei ALG I ist das sinnvoll

                Vielleicht noch ergänzend:

                Wenn im gesamten Jahr 2012 keine Einkünfte und kein Arbeitslohn erzielt wurden, sondern nur ALG, gibt es keine Erklärungspflicht. Die Pflicht besteht nur wenn Einkünfte und ALG > 410 Euro erzielt wurden.

                Allerdings ist das Jahr noch nicht rum, der Bundestag kann das Einkommensteuergesetz auch noch ändern, das ist also Alles Schnee von morgen.

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