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Lohnsteuerkarte an Arbeitgeber

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    Lohnsteuerkarte an Arbeitgeber

    Wie komme ich an eine Lohnsteuerkarte ran, die mein Arbeitgeber braucht -

    1. Ich bin (noch) nicht in Deutschland gemeldet (Oesterreich), fange aber ab 1.1.2013 in Deutschland zu arbeiten an. Ich werde mich wohl fruehestens im Dezember melden (da ich davor natuerlich keine Wohnung dort habe)

    2. Wie lange dauert die Ausstellung der Lohnsteuerkarte? Der Arbeitgeber braucht die Infos vermutlich ja vor meinem Arbeitsbeginn

    3. Ich habe bereits ein Formular gefunden, dass das richtige zu sein scheint (oder auch nicht) - aber das muss man dann wohl wieder ausdrucken und per Post abschicken? Ausserdem habe ich keine Identifkations- und steuernummer und was man sonst noch so braucht

    Ich bin ehrlichgesagt etwas ratlos, wie ich an die einfach klingende Sache der "Lohnsteuerkarte" kommen soll.

    Ueber Antworten waere ich sehr sehr froh!

    MFG

    #2
    AW: Lohnsteuerkarte an Arbeitgeber

    Sie melden sich zuerst bei der Gemeinde an. Danach können Sie mit der Anmeldebescheinigung und Ihrem Ausweis zum Kundenzentrum des für Sie örtlich zuständigen Finanzamts gehen. Dort wird Ihnen die Bescheinigung für den Steuerabzug durch den Arbeitgeber kurzfristig ausgestellt und mitgegeben.

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      #3
      AW: Lohnsteuerkarte an Arbeitgeber

      Wichtig ist auch, dass Sie für diese Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (das, was mal die Lohnsteuerkarte war) eine ID-Nummer brauche, die Sie grds. automatisch bekommen, sobald Sie sich in Deutschland bei einer Gemeinde anmelden.

      Wenn Sie erst mal eine ID-Nummer haben (das kann aber leider etwas dauern), dauert die Ausstellung der Bescheinigung bei Ihrem (dann) zuständigen Finanzamt nur wenige Minuten.

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        #4
        AW: Lohnsteuerkarte an Arbeitgeber

        Hier noch eine ergänzende Information vom Bundeszentralamt für Steuern:

        Das BZSt teilt Ihnen Ihre IdNr zu, sobald die Meldebehörde dem BZSt die benötigten Daten übermittelt hat.

        Sollte Ihnen nach drei Monaten noch keine IdNr mitgeteilt worden sein, können Sie dem BZSt Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort), Geburtsdatum, Geburtsort) mitteilen. Das BZSt wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die IdNr mitteilen.

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