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Anlage Vorsorgeaufwand / Kranken-/ Kilometergeld

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    Anlage Vorsorgeaufwand / Kranken-/ Kilometergeld

    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht, ob mir hier jemand Auskunft geben kann. Ich sitze an meinen Steuern für 2011, weil mir jedermann dazu rät diese zu machen.

    Ich habe in 2011 für 6 Monate Krankengeld bezogen und jeder meint, ich würde eine Rückzahlung erhalten. Habe nun alles eingetragen und Elster rechnet mir eine Nachzahlung aus. Kann das tatsächlich sein?

    Im Internet habe ich gelesen, das gesetzlich Versicherte die gesamten Krankenversicherungsbeiträge geltend machen können mit der Anlage Vorsorgeaufwendung. Elster hat mir dies nach hinzufügen selbst vorausgefüllt. Mit dieser Anlage habe ich lt. dem Elsterrechner nun mit einer Erstattung zu rechnen. Ich bin verwirrt. Kann man die gesetzlichen Versicherungen tatsächlich geltend machen?

    Nun noch eine Frage zum Fahrgeld. Ich hatte 2011 ein Abo für die ÖPNV und bin auch mit denen überwiegend zur Arbeit gefahren und gegen Ende des Jahres habe ich mir ein Auto angeschafft. Wie trage ich das in der Anlage N ein? Muss ich dort meine genauen Arbeitstage eintragen? Ich war ja lange krank und hatte eine Wiedereingliederung, zählt die Zeit der Eingliederung auch als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle?
    Während meines Krankenstandes mußte ich viele Fahrten zwischen Krankenhaus und Wohnung auf mich nehmen. Kann ich das auch steuerlich geltend machen? Wenn ja, wo wird das eingetragen? Zum Teil bin ich es mit den ÖPNV gefahren und meistens mit einem geliehenen PKW (Sprit habe ich selbst gezahlt).

    Ich bin verwirrt.........

    Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.....

    Grüße
    Paula

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand / Kranken-/ Kilometergeld

    Das Krankengeld kann zu einer Nachzahlung führen, da dafür keine Steuern vorausbezahlt wird. Das Krankengeld wird im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt. Dies heisst, dass es nicht selbst versteuert wird. Es erhöht jedoch den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Dies wird mit dem Steuersatz besteuert, der sich ergibt, wenn das Krankengeld als steuerpflichtiges Einkommen angesehen werden würde.

    Die Krankenversicherungsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig. Ansonsten würden die Steuererklärungsformulare und die Steuerprogramme eine entsprechende Eintragungsmöglichkeit nicht anbieten.

    Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhalten Sie eine Entfernungspauschale. Erläuterungen dazu erhalten Sie in der Eingabehilfe von Elsterformular, wenn Sie dort die Eintragungen auf der Anlage N Seite 2 Zeile 31 vornehmen.

    Die Fahrtkosten ins Krankenhaus können als sogenannte aussergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Sie tragen diese im Hauptvordruck auf Seite 3 Zeile 68 ein. Diese wirken sich steuerlich nur aus, wenn sie eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Dies wird bei der Steuerberechnung in Elsterformular automatisch berücksichtigt.

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