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Erststudium nach Ausbildung und Werbungskosten

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    Erststudium nach Ausbildung und Werbungskosten

    Hallo zusammen,
    ich habe 2010 meine Berufsausbildung abgeschlossen. Anschließend habe ich auf dem zweiten Bildungsweg meine Fachhochschulreife nachgemacht. Im Oktober 2011 habe ich angefangen zu studieren. In der Übergangszeit von Schule zum Studium habe ich 3 Monate gearbeitet und für 2011 auch eine Steuererklärung gemacht. Jedoch ist es momentan so, dass ich mein Studium nur durch Bafög finanziere, sprich ich habe keinen Nebenjob, also auch keine Einkünfte. Kann ich trotzdem eine Steuererklärung machen um beispielsweise Materialien fürs Studium als Werbungskosten geltend zu machen?

    #2
    AW: Erststudium nach Ausbildung und Werbungskosten

    Ja bei beruflicher Fortbildung oder 2.Ausbildung, und das trifft hier zu, kannst du Werbungskosten geltend machen. (Fahrtkosten, Lernmaterial u,s.w. Auf dem Hauptvordruck
    Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages ankreuzen.


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Erststudium nach Ausbildung und Werbungskosten

      Vielen Dank

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        #4
        AW: Erststudium nach Ausbildung und Werbungskosten

        Also ich habe dazu 2 Fragen:

        Gilt das mit den Werbungskostenabzug auf dem 2. Bildungsweg (Nach dualer Ausbildung -> Abitur nachholen) auch im Jahr 2013 noch oder hat sich da was geändert?

        Vor allem wenn man auf dem 2. Bildungsweg Schuldgeld zahlen muss, wie kann man das absetzen? (Werbungskosten, Sonderausgaben mit/ohne 30% maximal Abzug?)

        Vielen Dank für Eure Antworten.

        Gruß
        Test123

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          #5
          AW: Erststudium nach Ausbildung und Werbungskosten

          Hi,

          neuerdings koennen Studenten ja die Wegkosten fuer Hin- und Rueckfahrt geltend machen.
          Wo wird das dann angegeben? Bei den Werbungskosten?
          Gebe ich da als Entfernung die gesamte Strecke an oder nur die einfache und diese wird dann automatisch verdoppelt (so dass Hin- und Rueckfahrt beruecksichtigt wird).

          Danke,

          Gruesse

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            #6
            AW: Erststudium nach Ausbildung und Werbungskosten

            Für Erststudierende ohne vorherige abgeschlossene Ausbildung im Mantelbogen unter Ausbildungskosten. Angesetzt werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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