Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrtkostenpauschale nicht anerkannt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrtkostenpauschale nicht anerkannt

    Hallo zusammen,

    Ich habe folgendes Anliegen. Meine Freundin fährt täglich ca. 160 KM zur Arbeit, dies geschah letztes Jahr aufgrund des älteren Fahrzeugs und niedrigerer Spritkosten noch mit dem Auto. Dieses Jahr fährt Sie öfters mal Zug, allerdings nicht immer da Sie ab und an aufgrund der unzuverlässigkeit der Bahn auf das Auto ausweichen muss.

    Jetzt ist es so das wir im Jahr 2010 die Fahrtkostenpauschale voll gekriegt haben 1602200,3=10560 Euro, es wurde hier lediglich eine Kopie des Mietvertrags verlangt. Für das Jahr 2011 sah die Sache allerdings anders aus, es wurden Rechnungen für Inspektionen, eine Kopie des Perso. des Fahrzeughalters (mein Vater) + Belege für das Benzin verlangt. Das Problem ist jetzt folgendes, das Fahrzeug wurde Ende des letzten Jahres verkauft wurde und die Inspektionsrechnungen wurden als Nachweis der Kilometer mitgegeben. Habe versucht den Käufer zu erreichen was allerdings nicht möglich ist da sich die Handynummer geändert hat. Ich konnte eine Rechnung aus dem letzten Jahr wiederherstellen und habe diese mit dem Kaufvertrag,der Kopie des Perso. und einer Stellungnahme an das Finanzamt geschickt. Gestern kam die Abrechnung und es wurde kommentarlos auf 4500 gekürzt.

    Hat vielleicht jemand mal ein ähnliches Problem gehabt? Es lassen sich keine weiteren Rechnungen auftreiben da der Händler wo ich die Reperaturen vor 2011 gemacht habe in Konkurs gegangen ist oder das Geschäft aus einem andern Grund aufgelöst hat. Kann es hier auch passieren dass das Finanzamt die bereits bezahlte Pauschale aus 2010 in Frage stellt und auch hier Rechnungen anfordert?

    Bin für jeden Tip und Rat dankbar.

    Beste Grüße
    Zuletzt geändert von Flow22; 07.11.2012, 15:59.

    #2
    AW: Fahrtkostenpauschale nicht anerkannt

    sorry hierfür. Ich wollte meine Frage abschicken und es ging die ganze Zeit aufgrund von nicht zulässigen Satzzeichen nicht. Habe damit eigentlich nur prüfen wollen ob nicht vielleicht ein anderes Problem bestehet. Wenn Sie mir sagen wie ich den Beitrag löschen kann, werde ich die sofort tun.

    Nochmals bitte verzeihung für diesen Quatsch

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkostenpauschale nicht anerkannt

      Hallo Freunde,

      bitte um Info ob ich die Frage unverständlich gestellt habe oder ob es einen anderen Grund für das Schweigen gibt.

      Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkostenpauschale nicht anerkannt

        Es geht also wohl nicht um ein Eintragungsproblem bei Elster, sondern eher um eine rechtliche Beratung, die nur Vertretern der steuerberatenden Berufen vorbehalten ist. In allgemeiner Form: Wenn Sie bereits einen Bescheid haben, müssen Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Eine kommentarlose Kürzung des FA kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dies sollte schon erläutert sein. Sie müssen halt nachweisen oder glaubhaft machen, wie die Verhältnisse waren.

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrtkostenpauschale nicht anerkannt

          Hallo Flow22

          auf dem (Ver)Kaufvertrag sollte doch der KM-Stand zum Zeitpunkt des Verkaufs stehen. Damit sollte doch die km-Leistung im Verhätnis zum Endstand des Vorjahres zu ermitteln sein.

          Jetzt ist es aber so das das Finanzamt die Möglichkeit hat vom Ansatz der Pauschalen abzuweichen, wenn durch hohe km-Leistung beim Ansatz der Pauschbeträge eine sogenannte UNZUTREFFENDE BESTEUERUNG entsteht.

          Vor allem bei alten Autos (Keine Abschreibung) und Reperaturen in der ferien Werkstatt oder selber zu Hause. Das heißt, wenn weniger Kosten entstanden sind. Der Pauschbetrag ist eine zulässige SCHÄTZUNG der Kosten, um Arbeit zu sparen. In Einzelfällen ist das Finanzamt aber berechtigt eine Aufstellung (Glaubhaftmachung - d.h. nicht jeder einzelne Beleg muss vorliegen, aber die Gesamtheit der Angaben muss in sich stimmen) der tatsächlichen Kosten zu verlangen. Wenn Ihr einen Diesel hattet und eventuell 1500 Eur Reparatur/Steuer/Versicherung kommt man auf tatsächliche Kosten von ca. 0,12-0,14 Eur/km je nach gesamter Fahrleistung im Jahr.

          D.h. Wenn du deine Kosten glaubhaft machen kannst (ev. mit Durchnittsverbrauch und durchnittlichen Spritpreisen) könntest du dennoch auf wenigstens auf knapp 8.000 Eur Werbungskosten kommen.

          Generell wird ab 40.000 km geprüft, aber darunter ist auch möglich, hier 35.200 (Entfernungs-) km. Das heißt min. eine Jahresfahrleistung von 71.000 km!

          Fährt sie jeden Tag 160 km oder ist der Arbeitsplatz 160 km entfernt, d.h. 320 km jeden Tag? Denn es zählt bei der Pauschale nur die Entfernung.

          4.500 Eur / 0,30 Eur = 15.000 km ?
          Oder war deine Frau viel Krank oder Urlaub so das die Anzahl der Tage gekürzt wurde?

          Habt Ihr den Sprit mit Karte bezahlt? Dann könntest du ein Ausdruck aus dem Bankingprogramm machen (Buchungen filtern). Oder hast du ein Fahrtenbuch (mit Tankeintragungen) geführt?

          Komentarlose Kürzung geht nicht. Eine Erläuterung zu der Änderung sollte in den langen Texten am Ende des Bescheides irgendwo zu finden sein. Ruf doch mal an und lass dir die Änderunge vom Bearbeiter erläutern bevor du eventuell in den Einspruch gehst.

          Aber den MONAT Einspruchsfrist beachten.
          LG MAX v S.

          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

          Kommentar

          Lädt...
          X