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Eintrag der Vorjahreswerte in Anlage V sinnvoll?

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    Eintrag der Vorjahreswerte in Anlage V sinnvoll?

    Wir haben Einkünfte über Immobilienfonds, die in die Anlage V gehören. Für 2011 haben wir aber noch keine Steuerbescheinigungen erhalten. Da die Einküfte doch bedeutend sind, überlege ich, ob es sinnvoll wäre, hier die Vorjahreswerte einzutragen. Ich freue mich natürlich über eine schöne Steuererstattung, wenn diese aber durch fehlende Informationen zu hoch ausfällt, erhebt das Finanzamt ja netterweise erhebliche Steuern auf das zuviel zurückgezahlte Geld, und das möchte ich vermeiden. Bis jetzt habe ich in die entsprechenden Zeile von Amts wegen eintragen eingetragen, da die Fonds die Einkünfte ja automatisch übermitteln.

    #2
    AW: Eintrag der Vorjahreswerte in Anlage V sinnvoll?

    Ihre Überlegungen sind zutreffend. Tragen Sie die Vorjahreswerte ein wird das Finanzamt den Steuerbescheid von sich aus ändern, wenn es bezüglich der Beteiligung das steuerliche Ergebnis vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt bekommt. Liegt die Mitteilung bereits vor, wenn Ihre Einkommensteuererklärung bearbeitet wird, wird es den Wert auch von sich aus berichtigen, falls er von Ihren Angaben abweicht.

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