Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Beerdigungskosten wieder hinzugerechnet

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Beerdigungskosten wieder hinzugerechnet

    Hallo,
    ich bin neu hier und erhoffe mir eine Antwort auf meine folgende Frage:

    Im März 2011 verstarb unsere Tochter. Für die Erklärung 2011 haben wir die getrennte Veranlagung gewählt und die Beerdigungskosten bei mir angegeben. Im Bescheid wurden nur 50% anerkannt und 50% wurden bei meiner Frau zum Einkommen hinzugerechnet.
    Meine Rechnung lautet nun:
    Bei mir anerkannt - 2.790 EUR als Minderung
    bei meiner Frau hinzugerechnet + 2.790 EUR
    Gibt doch per Saldo 0,00 oder?

    Was haben wir falsch gemacht ?
    Schon mal Danke für Eure hoffentlich hilfreichen Antworten

    #2
    AW: Beerdigungskosten wieder hinzugerechnet

    Der Saldo von dem, was anerkannt wurde, ist natürlich Null, das, was bei einem gestrichen wurde, wurde beim anderen berücksichtigt.

    Aber, 2790 Euro anerkannt heißt ja nicht, dass man auch 2790 Euro wieder kriegt. Erstmal zählen die Bestattungskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen, von denen erstmal einkommensabhängig eine zumutbare Belastungs abgezogen wird, und dann mindert das, was übrig bleibt, das zu versteuernde Einkommen. Und da ist es wieder einkommensabhängig, wie sich das auf die Steuer auswirkt. Sprich, ob A oder B 2790 Euro absetzt, kann einen himmelweiten Unterschied machen.

    Kommentar


      #3
      AW: Beerdigungskosten wieder hinzugerechnet

      Erst mal danke für die Antwort, aber vielleicht bin ich zu begriffsstutzig.
      - die zumutbare Belastung ist abgezogen
      - das die 2.790 Euro (oder die volle Summe) nur mein zvE mindern ist mir auch klar.
      - das die Erstattung je nach Progression bei A oder B unterschiedlich ist ist mir auch klar.

      Nur: Wenn wir Zusammenveranlagung gewählt hätten hätte sich unser zu versteuerndes Einkommen um 5.580 Euro gemindert.
      Bei getrennter Veranlagung mindert sich mein Einkommen um 2.790 Euro, das meiner Frau erhöht sich um 2.790 Euro. In Summe zahlen wir genauso viel Steuern wie wenn wir diese Belastung überhaupt nicht angegeben hätten - wenn ich die Progression mal aussen vor lasse -. Und das will mir nicht in den Kopf.

      Kommentar


        #4
        AW: Beerdigungskosten wieder hinzugerechnet

        Also, es ist nicht so, dass das FA die Kosten auf beide zur Hälfte als außergewöhnliche Belastung aufgeteilt hat, sondern bei der Frau die Hälfte als einkommenserhöhend berücksichtigt hat? Und mit welcher Begründung?

        Kommentar

        Lädt...
        X