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Stoffbesitzbrennen Einkünfte

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    Stoffbesitzbrennen Einkünfte

    Hallo zusammen,

    ich bin Stoffbesitzer, Privatperson und nicht selbständig, habe ein Grundstück von meinem Vater und Brennereibesitzer gepachtet und würde gerne bei Ihm diese maximal erlaubten 50l brennen.
    Das ganze würde dann automatisch verzollt. Beim Weiterverkauf an den Händler, würden mir da ja auch schon die MwSt ausbezahlt werden.

    Müssen die Einkünfte, die über den anschließenden Weiterverkauf entstehen,
    bei der Einkommenssteuererklärung angegeben und versteuert werden?

    Wenn ja, unter welchem Punkt werden die Einkünfte angegeben.

    Viele Grüße

    Meo

    #2
    AW: Stoffbesitzbrennen Einkünfte

    hallo meoone,

    ja, Einkünfte aus Verkaufstätigkeiten unterliegen der steuerpflicht.

    Die Einkünfte werden in der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) erklärt.
    Zuletzt geändert von ; 03.03.2013, 00:44.

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      #3
      AW: Stoffbesitzbrennen Einkünfte

      Hallo Hagen Gronert,

      danke für die Antwort. So hatte ich mir das fast gedacht.
      Aber gibt es denn nicht irgendwelche Freigrenzen, unter denen man weder was angeben, noch was versteuern muss? (Sind wahrscheinlich nur so um die 600EUR)

      Grüße Meo

      Kommentar


        #4
        AW: Stoffbesitzbrennen Einkünfte

        Hallo Meoone,

        es gibt Freigrenzen (Freibeträge). Steuervorteile können nur durch
        Steuererklärungen genutzt werden.
        Zuletzt geändert von ; 03.03.2013, 00:45.

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