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Entfernungspauschale bei kombinierten Verkehrsmitteln

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    Entfernungspauschale bei kombinierten Verkehrsmitteln

    Hallo,

    meine einfache (!) Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte beträgt 110 km. Die Arbeitsstätte suche ich an 218 Tagen im Jahr auf.

    218 Tage x 110 km x 0,30 EUR = 7.194 EUR und ich muss 47.960 km (218 x 110 x 2) nachweisen wenn ich mit meinem privaten Pkw fahre, richtig?

    Wie verhält es sich aber, wenn ich nur an 38 Tagen selbst und an 180 Tagen mitfahre (Fahrgemeinschaft)? ACHTUNG: Der Treffpunkt zum Mitfahren befindet sich 30 km von meiner Wohnung entfernt, d.h. ich muss an den 180 Tagen trotzdem 30 km selbst und kann -nur- 80 km mitfahren! Ist dann folgende Rechnung richtig?

    38 Tage selbst fahren x 110 km x 0,30 EUR = 1.254 EUR und ich muss 8.360 km (38 x 110 x 2) nachweisen

    180 Tage zum Treffpunkt fahren x 30 km x 0,30 EUR = 1.620 EUR und ich muss 10.800 km (180 x 30 x 2) nachweisen

    180 Tage mitfahren x 80 km x 0,30 EUR = 4.320 EUR für die ich KEINE (da nur mitgefahren!?) km nachweisen muss

    Zusammengefasst:

    1.254 EUR + 1.620 EUR + 4.320 EUR = (ebenfalls) 7.194 EUR und ich muss 8.360 km + 10.800 km, also -nur- 19.160 km, nachweisen?

    Danke für die Unterstützung!

    #2
    AW: Entfernungspauschale bei kombinierten Verkehrsmitteln

    Das geht doch deutlich über die Frage nach Eintragungen etc. und damit über dieses Forum hinaus. Googlen Sie mal nach dem Schreiben des Bundesfinanzminsteriums zur Entfernungspauschale vom 31.08.2009 mit den Suchworten BMF und 31.08.2009. Da sind Beispiele u.a. auch zu Fahrgemeinschaftsfällen drinnen. Das Schreiben ist eine Verwaltungsanweisung, also naturgemäß schwere Kost. Sonst bleibt Ihnen nur der Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater Ihres Vertrauens.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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