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Auslandsbeschäftigung

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    Auslandsbeschäftigung

    Hallo,
    Ich war vom 01.01 bis 31.07. in Österreich wohnhaft und beschäftigt, und bin seit August wieder zurück in Deutschland. Ich bin mir nun nicht sicher ob ich eine Steuererklärung in beiden Ländern machen muss, oder nur in Einem. Was macht Sinn?

    #2
    AW: Auslandsbeschäftigung

    Wenn Sie in Deutschland Arbeitslohn bezogen haben und Ihre Einkünfte aus der Österreich-Zeit ODER steuerfreie Einkünfte aus Österreich oder anderen Ländern 410 EUR überschritten haben, sind Sie in Deutschland zur Erklärungsabgabe VERPFLICHTET. Es gibt noch ein paar andere Varianten, die zur Verpflichtung führen, das dürften aber die naheliegensten sein.

    Das östereichische Steuerrecht kennen wir hier natürlich nicht, sind also sicherlich das falsche Forum. WENN es aber wie das deutsche WÄRE, dann ersetzen Sie in meinem allerersten Satz "Österreich" durch "Deutschland" und "Deutschland" durch "Österreich".
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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