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Lohnsteuerbescheinigung 2012 auch in Papierform notwendig?

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    Lohnsteuerbescheinigung 2012 auch in Papierform notwendig?

    Ich benutze das Steuerprogramm von Aldi "Quicksteuer 2012"

    Hierfür ist es erforderlich eine Lohnsteuerbescheinigung 2012 vorliegen zu haben.

    Wird der Arbeitgeber in jedem Fall eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, oder ist dies wegen der elektronischen Übermittlung nicht mehr notwendig?

    Ich stelle diese Frage da das Steuerprogramm die Daten der Lohnsteuerbescheinigung abfragt.

    In der Personalabteilung war man sich heute noch nicht einig ob jeder eine automatische Lohnsteuerbescheinigung erhalten wird.

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung 2012 auch in Papierform notwendig?

    Hallo !

    Ein Arbeitgeber stellt weiterhin Lohnsteuerbescheinigungen aus mit den Zahlen über die Einkünfte des Arbeitnehmers.

    Die Lohnsteuerbescheinigungen z.B. 2012 werden in dem Moment erstellt, wenn der Arbeitgeber diese Daten an die Finanzbehörden überträgt.

    Danach ruft er die Protokolle der Verarbeitung ab und die Lohnsteuerbescheinigungen für die Arbeitnehmer werden ausgedruckt und können dann an die Arbeitnehmer versendet/ausgehändigt werden.

    Der Arbeitnehmer kann dann wiederum in sein genutztes Steuererklärungsprogramm diese Daten abtippen Anlage N / Lohnsteuerbescheinigung.

    Viele wollen ja vor der Übermittlung der persönlichen Steuererklärung feststellen, wie hoch die evtl. Erstattung oder Nachzahlung wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung 2012 auch in Papierform notwendig?

      Sie müssen den Ausdruck, den Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen, nur nicht mehr beim Finanzamt zusammen mit der Erklärung einreichen. Dem Finanzamt rechen die elektronisch vorliegenden Daten.
      Der Ausdruck ist also nur für Ihre Unterlagen bestimmt, damit Sie wissen, was Sie auf der Vorderseite der Anlage N eintragen müssen.

      (Nur der Vollständigkeit halber...)

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