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Elterngeld unverheiratet

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    Elterngeld unverheiratet

    Guten Tag zusammen,

    wie viele andere auch habe ich eine Frage zu meiner Einkommenssteuererklärung 2011, die ich in diesem Jahr etwas schneller über die Bühne bringen möchte.

    Situation: unverheiratet , Stkl.1 , 1 Kind im August 2011 geboren ,Kinderfreibetrag 0,5

    Meiner Partnerin ist nach der Geburt, im August 2011 in Elternzeit gegangen und hat bis Juli 2012 Elterngeld erhalten, ist auch jetzt noch in Elternzeit.
    Sie hat aber im August 2011 wieder angefangen zu arbeiten.Mini Job,max.400Euro im Monat.
    Da sie im letzten Jahr also keine Steuern gezahlt hat, brauch sie also auch keine Steuererkläung machen.

    Bei meiner Steuererklärung habe ich nun aber einige Schwierigkeiten:
    Die Plausibilitätsprüfung gibt an, daß ich kein Elterngeld eingetragen habe, wobei ich bisher davon ausging das ich dies in meiner auch nicht eintragen muss.
    Das Programm gibt an:
    Es ist kein Elterngeld eingetragen, auch nicht auf Anlage N , das Geburtsdatum von X deutet aber darauf hin.
    Anlage N Nr.29 oder Seite 4 Nr.94.
    Ich habe bereits ohne einen Eintrag versucht die Erklärung zu berechnen, was jedoch nicht funktionierte.
    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    Im voraus vielen Dank an alle.

    LG
    Tomtom82

    #2
    Elterngeld unverheiratet

    Das Elterngeld müssen Sie auch nicht bei sich angeben, da Sie es nicht bezogen haben. Bei dem Hinweise dürfte es sich auch um einen grünen Hinweis handeln. Bestätigen Sie diesen mit nicht mehr anzeigen und es geht weiter.

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      #3
      AW: Elterngeld unverheiratet

      Wenn ich dies jedoch ignoriere, kann keine Berechnung durchgeführt werden.

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        #4
        AW: Elterngeld unverheiratet

        Ohne das getestet zu haben: Was passiert bei Eintragung eines Elterngelds von 0 EUR ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Elterngeld unverheiratet

          Auch der grüne Hinweis muss, wie Korsika erwähnt hat, bestätigt oder weggeklickt werden sonst erfolgt keine Berechnung.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Elterngeld unverheiratet

            Nun habe ich beides probiert:

            einfach wegklicken, bzw. Fehler soll nicht mehr angezeigt werden, wird akzeptiert aber die Berechnung wird nicht durchgeführt.

            Die 0Euro Eingabe führt zu schwierigkeiten bei der Plausibilitätsüberprüfung.

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              #7
              AW: Elterngeld unverheiratet

              Ich habe den Fehler nun gefunden und behoben, ich habe versehentlich in der Anlage Kind eingetragen, das mein Sohn erst ab August hier wohnhaft war und nicht von Januar an.

              Vielen Dank für eure Hilfe.

              LG
              Tomtom82

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                #8
                AW: Elterngeld unverheiratet

                Wie passt das zusammen?
                Kind im August geboren und wohnt hier ab Januar??

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Elterngeld unverheiratet

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Wie passt das zusammen?
                  Kind im August geboren und wohnt hier ab Januar??

                  Gruß FIGUL
                  Gute Frage :-)

                  Vermutlich beschäftigt sich Tomtom82 mit der Einkommensteuererklärung 2012 und hat in seinem Eingangsposting einen Tippfehler gemacht, als er von 2011 sprach. Denn sonst passt für mich nicht der Nebensatz "die ich in diesem Jahr etwas schneller über die Bühne bringen möchte".
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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