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Entfernungspauschale bei Praktikum und Werkstudententätigkeit

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    Entfernungspauschale bei Praktikum und Werkstudententätigkeit

    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage
    Im vergangenen Jahr habe ich insgesamt
    (zwei bis drei Tage die Woche) neun Monate als Werkstudent gearbeitet
    (Entfernung Wohnung zum Arbeitsplatz mit PKW 35 km).
    Danach habe ich ein Praktikum (400 Euro) absolviert
    (Entfernung Wohnung zum Arbeitsplatz mit PKW 65 km).
    Kann ich diese Fahrtkosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen?
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Entfernungspauschale bei Praktikum und Werkstudententätigkeit

    Ja natürlich, Sie tragen diese Kosten auf der Anlage N Seite 2 im Bereich der Entfernungspauschale ein.

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      #3
      AW: Entfernungspauschale bei Praktikum und Werkstudententätigkeit

      Hi,

      habe auch eine Frage dazu.

      Der Weg zum Praktikum, kann da nur die einfache Strecke oder die gesamte Strecke geltend gemacht werden?
      Es ist ja nur eine temporaer regelmaessige Arbeitsstaette und dient ja dem Studium (sofern Pflichtpraktikum).

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        #4
        AW: Entfernungspauschale bei Praktikum und Werkstudententätigkeit

        Hallo khani,

        die Entfernungspauschale ist wie das Wort schon sagt eine Pauschale, diese gibt es für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte/Bildungsstätte mit der einfachen Strecke nicht mit den gefahrenen Kilometern berücksichtigt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Entfernungspauschale bei Praktikum und Werkstudententätigkeit

          Das stimmt nicht ganz:
          Wer studiert, der kann jeden gefahrenen Kilometer von der Steuer absetzen, also den Weg zur Uni und wieder zurück nach Hause. Die Beschränkung durch die Pendlerpauschale auf eine einfache Fahrt am Tag hat der Bundesfinanzhof (BFH) aufgehoben.
          Mehr dazu sehe unter http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/studenten-koennen-fahrtkosten-voll-absetzen.html

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