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Entfernungspauschale

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    Entfernungspauschale

    Ich muss die Entfernungspauschale aufteilen, da ich einen Teil des Jahres meinen PKW nutze und den anderen Teil den Zug. Die einfache Entfernung beträgt 55km. Ich kann diese 55km aber doch nicht aufteilen in z.B. 10 mit dem Auto und 45 mit dem Zug. Oder muss ich unter dem Punkt einfache Entfernung die 1fache Strecke mal die Arbeitstage nehmen? Das würde ja eher Sinn machen?

    #2
    AW: Entfernungspauschale

    Sie müssen auf der Anlage N Seite 2 folgende Eintragungen vornehmen:
    Kennzahl 111 einfache Entfernung insgesamt
    Kennzahl 112 Entfernungskilometer mit dem eigenen Kfz
    öffentliche Verkehrsmittel (grau unterlegt) wird danach automatisch ergänzt

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      #3
      AW: Entfernungspauschale

      Ein Aufsplitten der einfachen Entfernung in pkw und öpnv wäre allerdings die Aussage, dass man einen Teil der Strecke mit dem einen Verkehrsmittel zurücklegt, dann umsteigt und den Rest der Strecke mit dem anderen.

      Es ist problemlos möglich, weitere Arbeitsstätten hinzuzufügen, und auch, wenn die Arbeitsstätte dieselbe ist, würde ich diesen Weg hier wählen, einmal Arbeitsstätte A aufgesucht mit pkw an x Tagen und Arbeitsstätte A aufgesucht mit öpnv an y Tagen.

      Ansonsten ist in dem Fall die Frage, an wieviel Tagen welches Verkehrsmittel gewählt wurde, ziemlich egal. Weder wird die 4500 Euro Grenze bei der Entfernungspauschale überschritten, Nachweis der pkw-Nutzung ist daher entbehrlich, ebenso ist die Möglichkeit, tageweise bei öpnv-Nutzung evtl. höhere Ticket-Kosten als die Pauschale anzusetzen, durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 weggefallen, was das Ding zwar einfacher macht, aber uU nachteilig für den, der mal so und so fährt.

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