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Speicherung von IP-Adressen, Datum und Uhrzeit der Versendung

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    Speicherung von IP-Adressen, Datum und Uhrzeit der Versendung

    Ich habe aus privaten Gründen wegen Missbrauchsverdacht eine Frage, ob neben den verpflichtet zu vergebenen Nutzdaten (Namen,Merkmal usw) auch die IP-Adressen, Datum und Uhrzeit der versendung gespeichert werden und wie lange und auf welcher Grundlage.
    Die Übertragung läuft wenn ich es richtig verstanden habe wohl so ab, dass an den Elster-Server auf Prot 443 eine XML-Message übergeben wird, in denen die Daten enthalten sind.
    Dann kann auch die Übergabe-IP und auch datum und Uhrzeit gespeichert werden.
    So ist etwa in § 6 StDAV eine Frist von 2 Jahren vorgesehen. Gilt dies auch hier ?

    #2
    AW: Speicherung von IP-Adressen, Datum und Uhrzeit der Versendung

    Sehr geehrter Herr Beckers,

    als erfahrenen Anwender kann ich auch nicht auf die Bildschirme der Finanzverwaltung schauen, aber reichlich eigene Erfahrung läßt mich sagen:
    Nehmen Sie vertrauensvoll Kontakt mit Ihrem Betriebsstätten- bzw. Wohnsitzfinanzamt auf! Ihr(e) SachbearbeiterIn wird vielleicht nicht unmittelbar weiterhelfen können, sehr wohl aber der *ElsterAnsprechPartner* im Amt. Diese(r) wird zwar über die wöchentlichen Schulungsmails an seine SachbearbeiterInnen klagen, kann aber die gewünschten Informationen herauskitzeln. Je nach Hirarchie in Ihrem Bundesland könnte diese(r) eventuell auch auf die vorgesetzte Finanzbehörde verweisen. Jedenfalls konnte ich persönlich stets unmittelbar bzw. spätestens auf der Ebene der Oberfinanzdirektion oder des Landes-Finanzministeriums alle Unstimmigkeiten klären!
    Ebenso erhält der Datenlieferant mitunter telefonische Nachfragen über die abgesetzen Übermittlungen, welche man dann souverän und ohne zu zögern beantworten können sollte
    Datum und Uhrzeit der Übermittlung sind da nur die geringsten Informationen.

    Also: Ich möchte Ihnen Mut machen. Es geht sehr viel, und Ihr Verdacht sollte erforscht werden können.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Speicherung von IP-Adressen, Datum und Uhrzeit der Versendung

      Leider gibt es keinen konkreten Ansprechpartner.

      Jedenfalls weiss ich auch einem früheren Verfahren, dass IP-Adresse und Uhrzeit gespeichert wurden, zumindest bei Lohnsteuerbescheinigungen (woanders vermutlich auch). Jetzt kommt ein neuer Fall hoch (2012), wo die Steuerfahndung sagt, die IP-Adressen werden angeblich wegen den Vorgaben des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung absichtlich gelöscht. Dieses Urteil wenden die Rechenzentren der Finanzverwaltung analog an. Wie können daher dem täter die Manipulationen nicht mehr nachweisen, wenn das wirklich stimmt.

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