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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Hallo,

    muss der Betrag zu Kinderbetreuungskosten immer in der Anlage Kind eingetragen werden oder ist es auch in Anlage N als Werbungskosten aufführbar?

    Was ist, wenn die 6000 Euro Kinderbetreuungskosten, mit berücksichtigungsfähigen 4000 Euro (2/3 - Regelung), für ein Kind überschritten sind. Kann ich die zusätzlichen Kosten im Hauptvordruck unter Zeile 75 anführen?

    Wir haben einen hohen Kindergartenbetrag und zusätzlich Ausgaben für ein Aupair (nicht sozialversicherungspflichtig). Mit den Nebenkosten (Fahrticket, Essen / Unterkunft / Verpflegung pp.) haben wir über 7000 Euro Gesamtkosten für ein Kind im Jahr. Kann ich die gut 1000 Euro noch irgendwo mit ansetzen und wenn ja wo?

    Rausgerechnet habe ich bereits den Taschengeldbetrag welcher für die Mithilfe des Aupairs im Haushalt anfiel und unter Zeile 76 eingetragen.

    Über eine helfende Antwort wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    Ach, ja beide Elternteile sind berufstätig und das Kind ist 4 Jahre alt.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      Immer in Anlage kind. weshalb wollen sie es denn auch (zusätzlich) im Mantelbogen eintragen ? An den gesetzlichen Höchstbeträgen kommen Sie auch nicht dadurch vorbei, oder ?

      Ausgaben für Au-Pair können in 2012 höchstens in Zeile 74 des Mantelbogens rein, Zeile 76 ist vollkommen falsch. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Au-Pair-Zahlungen sowohl bei Kinderbetreuungskosten als auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist die Überweisung auf ein Konto, woran es häufig scheitert. WENN das erfüllt WÄRE UND das Au-Pair tatsächlich für beide Bereiche zuständig ist, können Sie die Kosten aufteilen, müssen aber dem Finanzamt den Aufteilungsmaßstab plausibel nachweisen. Können Sie den Aufteilungsmaßstab nicht nachweisen, gilt Aufteilung 50 % zu 50 %.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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