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Kapitalvermögen

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    Kapitalvermögen

    Guten Abend,

    Ich habe eine Frage zur Angabe des Kapitalvermögens in der Einkommenssteuer.
    Ich besitze einen Bausparvertrag und die Zinsen die sich daraus ergeben liegen unter dem Freibetrag fürs Kapitalvermögen.
    Nun habe ich folgende Fragen
    1.) Muss ich dieses Kapitalvermögen angeben, selbst wenn es unter dem Freibetrag liegt? und
    2.) Müssen die verbrauchten Freibeträge angegeben werden und wenn ja wo?

    Mit freundlichen Grüßen
    MKrause

    #2
    AW: Kapitalvermögen

    Wenn die Zinsen durch Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung zu keinem Steuerabzug geführt hat, können Sie sich IN IHREM FALL entspannt zurücklehnen und die Anlage KAP im papiernen oder elektronischen Papierkorb verschwinden lassen. Ich unterstelle mal, dass die Zinsen aus dem Bausparvertrag Ihre einzigen Kapitalerträge waren.

    Wenn Steuer einbehalten wurde, dann sieht es etwas anders aus. Zu 1. Sie müssen nicht, aber Sie dürfen und Sie sollten, denn Sie wollen ja Ihr Geld wieder haben. Zu 2. Schauen Sie sich mal die Zeilen 14 und 15 an.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalvermögen

      Hallo MKrause,

      Das Kapitalvermögen an sich ist nicht steuerpflichtig, nur die daraus resultierenden Zinsen. Sie können einen Freistellungsauftrag stellen, der Zinsen bis zu 801 Euro vor Steuern schützt. Falls die Zinseinkünfte höher ausfallen, werden pauschal 25% sofort an das Finanzamt abgeführt. Allerdings zahlt man auch dann diese Pauschale, wenn man keinen Freistellungsauftrag gestellt hat und verschenkt somit Geld. Diese kann man dann in der Steuererklärung auf der Anlage KAP eintragen und es wird zurückerstattet. Von der Bausparkasse erhält man eine Jahresbescheinigung und dort müsste auch angegeben sein, in welche Zeile der Anlage KAP die jeweiligen Beträge eingetragen werden müssen.

      Lieben Gruß
      Manuela

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