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Einkommensteuererklärung für Selbstständigkeit und Ausbildung

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    Einkommensteuererklärung für Selbstständigkeit und Ausbildung

    Hallo zusammen,

    Kurz zur Situtation:

    Ich habe im Januar für 1 Monat einen 400 Euro Job gemacht.
    Ich habe im August ein Kleingewerbe angemeldet Messehost, Promotion.
    Ich bin bei einer Gastro Firma auf 400 Euro angemeldet für dich ich ein paar mal im Dezember gearbeitet habe.

    Des Weiteren mache ich eine sehr teure Ausbildung, dessen erste Rechnung über 20000 Euro ich im Jahr 2012 erhalten habe.

    Ich habe bisher den Hauptvordruck ausgefüllt, in dem ich die 20000 Euro und Assessment Kosten ca. 1000 Euro angegeben habe.

    Dann habe ich für meine Selbstständigkeit Anlage S ausgefüllt. Der gewinn liegt bei ca 1000 Euro.

    Die 2 mal 400 Euro die ich im Jan und Dez verdient habe muss ich nicht angeben, wie ich irgendwo mal gelesen habe? wenn doch, wo?

    Die EÜR für 2012 ist leider noch nicht da. Ich habe aber selber schonmal eine für mich gemacht und dadurch den Gewinn im Formular S eingetragen.

    Wenn ich nun noch das Formular Einnahmenueberschussrechnung ausgefüllt habe, brauche ich dann noch mehr ? Oder habeich alles?
    Wie sieht es mit meinen Rechnungen aus? Muss ich die zum Finanzamt schicken? Also die Rechnungen die ich gestellt habe genau so wie die Rechnungen die ich erhalten habe.

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß Ced
    Zuletzt geändert von Ced; 13.02.2013, 14:08.

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung für Selbstständigkeit und Ausbildung

    Statt der Anlage S brauchen Sie die Anlage G, da sie ein Gewerbe angemeldet haben. Pauschal versteuerte 400 Euro Jobs kommen richtigerweise nicht in die Steuererklärung. An Rechnungen würde ich nur die Kosten für die Ausbildung belegen, ansonsten reicht die EÜR.

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung für Selbstständigkeit und Ausbildung

      Ah okay. Dann fülle ich G aus. Ja die EÜR für 2012 ist leider noch nicht als Formular erhältlich, muss ergo noch etwas warten.

      Kann man die Belege als Anhang mitschicken oder müssen die per Post geschickt werden?

      Gruß Ced

      Eine Zusatzfrage habe ich noch.

      Wie lange kann man so einen Verlustvortrag von 20000 Euro ich sag mal mitschleppen?
      Weil es kommen 2013 nochmal 40000 Euro dazu und ich würde ja gerne später davon profitieren, indem ich möglichst lange meine Lohnsteuer am Ende wieder bekomme. Oder geht der Verlustvortrag immer weiter, solange die in Summe 60000 Euro nicht aufgebraucht sind?

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung für Selbstständigkeit und Ausbildung

        Wenn das Ausbildungskosten, also Sonderausgaben sind (dafür spricht ihr Eintrag in den Mantelbogen) gibt es gar keinen Verlustvortrag. Ein Verlustvortrag kommt nur in Betracht, wenn sich die Kosten einer bestimmten Einkunftsart zuordnen lassen, also z. B. vorwegenommene Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder vorweggenommene Betriebsausgaben bei Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dann muss auch der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ sein, also alle negativen Einkünfte müssen alle positiven Einkünfte übersteigen.

        Die Frage ist also, was wollen sie mit dieser Ausbildung anfangen? Im Anschluss stellt sich die Frage: Wie mache ich das dem Finanzamt begreiflich, dass da ein Gesamtüberschuss rauskommt?

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung für Selbstständigkeit und Ausbildung

          Also um nochmal zu verdeutlichen was ich überhaupt damit bezwecke, dass ich diese Kosten angegeben habe ist, dass ich hoffe, nach Ende der Ausbildung auch in diesem Beruf arbeite, Geld verdiene und dann die Lohnsteuer zurück bekomme, weil mir jetzt diese 20000 euro und nächstes Jahr weitere 40000 Euro Kosten entstanden sind. Also diese Kosten sind quasi erst nächstes Jahr einem Ertrag zuzuordnen.
          Es handelt sich doch dann um vorweggenommene Betriebsausgaben aus nichtselbstständiger Arbeit und es ergibt sich in der Gesamtheit ein fettes Minus.

          Zukünftig übersteigt mein Jahreseinkommen diesen Aufwand.

          Bedeutet das also, dass die 20000 Euro im Mantelbogen falsch aufgehoben sind?

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung für Selbstständigkeit und Ausbildung

            genau. Wenn sie nach der Ausbildung als Arbeitnehmer tätig sein wollen, wären es evtl. vorweggenommene Werbungskosten. Dann müssten sie das in die Anlage N, Seite 2 eintragen. Belege dann in Papierform einreichen.

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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung für Selbstständigkeit und Ausbildung

              Super, vielen Dank

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                #8
                AW: Einkommensteuererklärung für Selbstständigkeit und Ausbildung

                Und wie lange wird sowas dann fortgetragen?

                also verstehe ich das richtig, dass wenn ich nächsten jahr z.b. 12000 Euro Lohnsteuer zahle, dass ich auch diese 12000 Euro wieder bekomme und weitere 8000 Euro ins darauffolgende Jahr mitnehme? und immer so weiter? oder ist das zu einfach ?

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                  #9
                  AW: Einkommensteuererklärung für Selbstständigkeit und Ausbildung

                  Erst muss es anerkannt werden. Vielleicht sind es ja auch nicht vortragsfähige Sonderausgaben.

                  Vorgetragen wird es dann, bis es aufgebraucht ist.

                  Aber vorgetragen wird auf Einkünfte, nicht auf Steuern.

                  Wenn Sie 60.000 Verlustvortrag hätten, so lange bis die Einkünfte der Folgejahre (nicht die Steuern!) den Vortag aufgebraucht haben. Bei 50.000 Jahresverdienst also 50.000 im ersten und 10.000 im zweiten Folgejahr.

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                    #10
                    AW: Einkommensteuererklärung für Selbstständigkeit und Ausbildung

                    achso läuft das. Alles klar. vielen dank, dass war sehr hilfreich.

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