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St.Erkl. 2011_Anlage N_ Fahrtkosten zur Arbeitsstäte

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    St.Erkl. 2011_Anlage N_ Fahrtkosten zur Arbeitsstäte

    Guten Abend,
    habe eine wichtige Frage! Ist für 2011 die Rückerstattung für Fahrkosten nur ab gewise Entfernug geltend zu machen?

    Habe f 2009 in Unterlagen gefunden, da war folgendes eingetragen:

    aufgesucht an: 230 Tagen - einfache Entfernung: 5 km - davon mit eigenem...: 5 km

    Kann ich dies auch für 2011 geltend machen, oder wurde hier etwas geändert, wie zB mindest Entfernung zu Arbeitsstätte?

    Danke und Gruß,
    Zoran

    #2
    AW: St.Erkl. 2011_Anlage N_ Fahrtkosten zur Arbeitsstäte

    Hallo,

    alles beim Alten geblieben. Die Entfernung spielt keine Rolle

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: St.Erkl. 2011_Anlage N_ Fahrtkosten zur Arbeitsstäte

      Hallo Figul,
      danke, hats auch noch geklappt!

      Kommentar

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