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Steuer 2013 Krankenkassenbeitrag als Arbeitsloser

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    Steuer 2013 Krankenkassenbeitrag als Arbeitsloser

    Hallo,
    habe folgende Frage:

    ich bin 2012 von 1-7 angestellt und von 8-12 arbeitslos gewessen.
    Hatte also für 1-7 eine Steuerkarte.

    Auf der Steuerkarte sind die (pV) Krankenkassenbeiträge/Pflegevers. für 1-7 aufgelistet.
    Für 5 Monate Arbeitslosigkeit sind anteilig wie als Angestellter die gleichen Beiträge weitergezahlt worden.

    Wo und wie kann ich die ins Formular eintragen ? Gibt es eine Formularstelle für Kassenbeiträge als Arbeitsloser - da wo ich das Arbeitslosengeld eintrage gibt es kein Feld.
    Oder soll ich einfach die Arbeitslosen-Beiträge auf die Steuerkarten-Beiträge Angestellter aufaddieren ?

    Hoffe das versteht jetzt einer !?

    Viele Grüße und Bestenn Dank
    Claus

    #2
    AW: Steuer 2013 Krankenkassenbeitrag als Arbeitsloser

    Zitat von Trigger Beitrag anzeigen
    Für 5 Monate Arbeitslosigkeit sind anteilig wie als Angestellter die gleichen Beiträge weitergezahlt worden.
    von wem?

    am besten bei der klrankenkasse eine bescheinigung ueber die gezahlten beiträge anfordern, da es auch darauf ankommt, ob krankengeldanspruch bestand etc.

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      #3
      AW: Steuer 2013 Krankenkassenbeitrag als Arbeitsloser

      ... also die Beiträge sind von mir und dem Arbeitsamt - wie als Angestellter - in gleicher Höhe anteilig weitergezahlt worden.

      Von der Krankenkasse habe ich die übliche Jahresbescheinigung bekommen - über die gezahlten Beiträge (Summe).
      Soweit so gut.

      Die Frage ist eben wo ich die Beiträge eintrage ?? Aufaddiert wie die Angestellten Beiträge oder in ein spezielles Feld.
      Es gibt ja eine "Rubrik" freiwillige Kassenbeiträge - meine sind aber nicht freiwillig.

      Das naheliegenste wäre an der Stelle wo das Arbeitslosengeld angegeben wird - aber da gibt es kein EingabeFeld.

      Meinen Fall halte ich für nicht besonders Selten - trotzdem finde ich trotz h-langer Recherche nichts.

      Gruss
      claus

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        #4
        AW: Steuer 2013 Krankenkassenbeitrag als Arbeitsloser

        Wer hat während der Arbeitslosigkeit die KV bezahlt? Ich nehme doch an das Arbeitsamt oder?
        Lass dir vom Arbeitsamt eine Bestätigung für empfangene Leistungen zur Vorlage für das FA ausstellen und das kommt in Anlage N fertig.
        Hast du noch selbst Beiträge zur KV bezahlt während deiner Arbeitslosigkeit?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Steuer 2013 Krankenkassenbeitrag als Arbeitsloser

          ...also nochmals:

          während der Arbeitslosigkeit wird vom Arbeitsamt eine Hälfte und vom Arbeitslosen die andere Hälfte des Kassenbeitrags bezahlt (wie als Angestellter auch).

          Diese Beiträge werden NICHT in die Steuerkarte eingetragen (nur die vom Arbeitgeber).

          Vom Versicherer bekommt man eine Bestätigung über die gezahlten Jahresbeiträge.

          In die Anlage N kann ich nur Beiträge aus der Steuerkarte eintragen.

          Gruss
          claus

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            #6
            AW: Steuer 2013 Krankenkassenbeitrag als Arbeitsloser

            Das wäre mir neu. Ich kenn mich ja auch nicht aus. Aber Falzo und FIGUL scheinen das auch nicht so zu kennen.

            Meines Wissens also wird das Arbeitslosengeld in voller Höhe ohne Abzüge ausbezahlt.

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              #7
              AW: Steuer 2013 Krankenkassenbeitrag als Arbeitsloser

              Hallo,

              das ALG ist eine Lohnersatzleistung, hiermit steuerfrei, da steuerfrei keine Absetzbarkeit der KV.
              @ Elefant, Das Arbeitslosengeld richtet sich ja nach dem Nettoeinkommen, also sind Die Kv-Beiträge ja schon abgezogen.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Steuer 2013 Krankenkassenbeitrag als Arbeitsloser

                ALG ist steuerfrei, aber der Betrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

                Das bedeutet er bestimmt dem Steuersatz des restlichen zu versteuernden Einkommens mit.

                Und ALG = ALGBetrag + KrankenVersicherung (privat).

                Bsp:

                Arbeitslosengeld = 1500.- und Krankenkasse 400.- (private) - es wird 1900.- ausbezahlt und die KV bucht 400.- direkt vom Konto ab.

                Man könnte jetzt auch annehmen, daß KV vom Arbeitsamt gezahlt in der Steuererklärung nicht berücksichtig wird. ABER glauben heisst eben nicht Wissen.

                Testen mit meinem Steuerprogramm geht nicht, weil egal wie ich versuche es einzugeben - es immer zu Fehlermeldungen führt.

                Gruss
                claus

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                  #9
                  AW: Steuer 2013 Krankenkassenbeitrag als Arbeitsloser

                  Hallo Trigger,

                  zum ersten Mal erwähnst du PRIVATE KV.
                  Dann schau mal Vorsorgeaufwand Seite 2 vllt. hilfts.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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