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Anlage KAP

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    Anlage KAP

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Anlage KAP bzw. wann fülle ich diese aus!?

    Ich liege über dem Freibetrag von 801 Euro(ledig) und habe diese per Freistellungsauftrag auch ausgeschöpft. Nun bekomme ich aktuell diverse Steuerbescheinigungen wo auch genau draufsteht in welcher Zeile es in der Anlage KAP eingetragen werden muss.
    Rentiert es sich überhaupt das anzugeben?
    Wenn ja, was muss alles angegeben werden, nur die Beträge über 801Euro oder alles zusammen?
    Was muss angekreuzt werden, Günstigerprüfung / Erklärung Kirchensteuerpflicht?
    Auf den Steuerbescheinigungen ist keine Kirchensteuer aufgelistet, habe ich schon welche bezahlt oder nicht?
    Grüße

    #2
    AW: Anlage KAP

    Hallo,

    Du trägst alle Erträge ein, auch die, die im Rahmen Deines Freistellungsauftrages ohne AbgSt ausgezahlt wurden.
    Wenn die Kirchensteuer nicht bescheinigt ist, hast Du auch keine bezahlt. Es wird dann oben im Formular die Günstigerprüfung und die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht angekreuzt.
    Wenn die Kapitalerträge den Freibetrag von 801 um nicht mehr als 410 Euro übersteigen, erhältst Du die gezahlte AbgSt vollständig zurück. (§ 46 Abs 3). Bei einer weiteren Überschreitung (also mehr wie 410 über FSA) wird die Besteuerung schrittweise gemildert. § 46 Abs. 5

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Hallo,
      vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

      Das ganze muss ich ja bescheinigen, d.h. dann wohl für mich, ich muss jetzt schauen, dass ich alle Bescheinigungen beibekomme oder kommen die automatisch und ich muss die nur sammeln?
      Weiß das einer?
      Grüße

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        #4
        AW: Anlage KAP

        Nach dem Gesetz ist die Bank AUF ANFORDERUNG verpflichtet, Ihnen kostenlos die Steuerbescheinigung auszustellen. Viele Banken sind kundenfreundlich und warten nicht auf Ihren Antrag, sondern rücken die automatisch raus. Wie das bei Ihren Banken somit konkret aussieht, weiß ich nicht.

        Problem ist auch, dass die eine Bank schneller ist als die andere, d.h. insbesondere bei Internetbanken lohnt sich vielleicht ein Blick au die Homepage. Die Bank möchte nämlich ggf. tausende Supportanfragen vermeiden und schreibt da vielleicht, wann sie die Unterlagen rauszurücken gedenkt.

        Vor ein paar Jahren habe ich die Erfahrung genmacht, dass vor allem Sparkassen und Postbank die Steuerbescheinigung nur in der Fillale ausgeben, da die dort aufs Knöpfchen drücken und Ihnen das Ding dann druckfrisch in die Hand geben. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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