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Teure Zweitausbildung absetzen

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    Teure Zweitausbildung absetzen

    Hallo!

    Ich bin dabei, meine Steuererklärung von 2012 einzugeben.

    Ich habe jetzt bezüglich meines Studiums eine Frage.
    2011 habe ich meine erste Ausbildung abgeschlossen und danach sofort ein 2,5 jähriges Studium im Ausland begonnen, während ich hier in Deutschland weiter arbeite.

    Nun wollte ich wissen, ob ich die teuren Kosten für das Studium plus die Fahrtkosten über mehrere Jahre absetzen kann.

    Im letzten Jahr hatte ich laut Finanzamt ein Einkommen von -3.155 Euro. Kann ich diese für 2012 noch geltend machen?

    Über eine Antwort freue ich mich sehr!

    #2
    AW: Teure Zweitausbildung absetzen

    Grundsätzlich können Sie die Kosten in dem Jahr geltend machen, in dem sie angefallen sind - auch wenn sich das Studium über mehrere Jahre hinzieht.

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      #3
      AW: Teure Zweitausbildung absetzen

      Unter Ausbildung versteht die Finanzverwaltung die erste Lehre, die erste Ausbildung oder das erste Studium zum Erlernen eines künftigen Berufs.
      Jede weitere Bildungsmaßnahme gilt als Fort oder Weiterbildung. Die Kosten dafür können Sie unbegrenzt als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

      Eine Fort oder Weiterbildung ist im Steuerrecht jede Bildungsmaßnahme, die Sie als Arbeitnehmer nach Ihrer ersten abgeschlossenen Ausbildung in Anspruch nehmen. Dazu zählen zum Beispiel Messebesuche, Seminare, Abendkurse, ein zweites Studium oder eine Promotion.

      Eine Fortbildung muss Ihre berufliche Qualifikation fördern. Dann unterstützt der Staat Ihre Mühen und Sie können die Kosten für Ihre Fort und Weiterbildung als berufliche Ausgaben in Ihrer Steuererklärung, genauer gesagt in der Anlage N auf Seite 2, angeben.

      Dazu zählen zum Beispiel Kurs- und Prüfungsgebühren, Reisekosten wie die Hin- und Rückfahrt zu einer Schulung, Fachbücher oder Schreibmaterial.

      http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/diese-ausbildungskosten-koennen-sie-von-der-steuer-absetzen.html

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