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Arbeitnehmerbeiträge VBL Klassik

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    Arbeitnehmerbeiträge VBL Klassik

    Hallo,

    ich bin über meinen Arbeitgeber in der Betriebsrente der VBL (VBL Klassik) pflichtversichert. Bis vorletztes Jahr konnten die hier abzuführenden Arbeitnehmerbeiträge als Aufwendungen zur Altersvorsorge mit Vertrags-Nr. in die Anlage AV eingetragen werden.

    Allerdings ergab sich Ende letzten Jahres dazu eine Änderung. Auf der Seite der VBL heißt es dazu sinngemäß:
    Der Beitrag ist aufgrund eines Urteils des BFH nunmehr nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt. Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitnehmeranteil also aus dem Bruttolohn an die VBL.

    Ich wäre sehr für einen Hinweis dankbar, an welcher Stelle der Elster-Formulare die Ausgaben zur Altersvorsorge in Form dieser VBL-Betriebsrente nunmehr steuerlich geltend gemacht werden können. Oder ist das mittlerweile überhaupt nicht mehr möglich?

    #2
    AW: Arbeitnehmerbeiträge VBL Klassik

    Gar nicht, denn § 3 Nr. 63 EStG bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihnen diese Versicherungsbeiträge nunmehr STEUERFREI auszahlt, d.h. die Beiträge haben nun Ihren steuerPFLICHTIGEN Brutoarbeitslohn schon beim Lohnsteuerabzug gemindert, so dass insoweit in der Anlage N der Bruttoarbeitslohn niedriger ist. Wenn Sie diese Beträge nun auch noch zusätzlich in der Steuererklärung in der Anlage AV geltend machen KÖNNTEN, wäre das ja doppelt gemoppelt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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