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Nachgewiesene Beiträge zur privaten KV und Pflegeversicherung Zeile 28

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    Nachgewiesene Beiträge zur privaten KV und Pflegeversicherung Zeile 28

    Hallo,

    ich versuche gerade meine Steuererklärung fertig zu machen. Nun bin ich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2012 auf Zeile 28. gestoßen. "Nachgewiesene Beiträge zur privaten KV und Pflege-Pflichtversicherung" hier steht ein betrag um die xxx EURO.
    Bloß verstehe ich nicht, warum dieser überhaupt dort steht. Ich bin nicht privat versichert gewesen.
    Angestellt war ich zu dieser Zeit als studentische Hilfskraft und habe somit ganz normal meine 78 EURO im Monat für die Gesetzlichekrankenversicherung selbst gezahlt.
    Kann mir einer erklären warum nun Zeile 28. bei mir ausgefüllt ist? Bzw. an wen ich mich überhaupt nun wenden kann um dies zu klären?

    Wäre super wenn mir das einer erklären könnte.

    #2
    AW: Nachgewiesene Beiträge zur privaten KV und Pflegeversicherung Zeile 28

    Die Krankenversicherung kann unabhängig von den Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Damit dies bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, kann man dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über der Krankenkasse vorlegen. Hast Du das gemacht? Denn so verstehe *ich* die Zeile 28.

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      #3
      AW: Nachgewiesene Beiträge zur privaten KV und Pflegeversicherung Zeile 28

      Das kann ich gerade gar nicht mehr sagen. Habe aber bereits 2011 udn 2010 dort gearbeitet und damals wurde auch kein Betrag bei Zeile 28. eingetragen bekommen. Jedesmal habe ich ca. den gleichen Betrag an Gehalt bekommen +-50 Euro...

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        #4
        AW: Nachgewiesene Beiträge zur privaten KV und Pflegeversicherung Zeile 28

        Letztlich ist es -fast- vollkommen egal, was an dieser Position steht. Denn der Wert findet keinerlei Eingang in die Steuererklärung und beeinflusst in keiner Weise die Steuerhöhe laut Einkommensteuerveranlagung. Einziger Punkt: Wenn dieser Wert größer ist als die Höhe der ABZUGSFÄHIGEN Vorsorgeaufwendungen laut Steuerberechnung, ist man zur Abgabe einer Steuererklärung VERPFLICHTET, wenn der Arbeitslohn 10.500 EUR bzw. bei Ehegatten 19.700 EUR übersteigt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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