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Erstattung aussergewöhnliche Belastungen

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    Erstattung aussergewöhnliche Belastungen

    In der Steuererklärung 2011 hatte ich bei aussergewöhnlichen Belastungen Kosten für 2 Hörgeräte meiner Frau eingetragen. Soweit so gut.
    Nun konnte sie die Geräte zurückgeben, weil sie jetzt neue Kassengeräte bekommen konnte, die eine ähnliche Qualität haben. Für die alten Geräte haben wir die Kosten erstattet bekommen.
    Demzufolge muss ich für 2012 die Rückerstattung bei den aussergewöhlichen Belastungen in Zeile 68 in die rechte Spalte bei Erstattung eintragen. Auch gut.
    Einziges Problem: Elsterformular meckert die 0 bei Aufwendungen an (die hatte ich wie gesagt in 2011).
    Hat jemand dazu eine Idee ?

    #2
    AW: Erstattung aussergewöhnliche Belastungen

    Mittels ElsterFormular wird sich da wohl nichts mehr korrigieren lassen. Spontan fällt mir da nur die -auf Antrag- nachträgliche Korrektur des Einkommensteuer-Bescheides ein.

    Ein einmal ergangener Einkommensteuerbescheid kann innerhalb der so genannten Festsetzungsfrist noch geändert werden. Nach § 173 Abs.1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, wenn nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren Steuer (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) führen.

    Wenden Sie sich daher am besten direkt an Ihr FA.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Erstattung aussergewöhnliche Belastungen

      Hallo,

      >>>Ein einmal ergangener Einkommensteuerbescheid kann innerhalb der so genannten Festsetzungsfrist noch geändert werden.

      Grundsätzlich richtig. Aber aufgrund des Zu- und Abflussprinzips darf doch hier nicht der ursprüngliche Bescheid geändert werden, es gehört ins nächste Jahr (und zwar als negativer Betrag). Das ist in etwa vergleichbar mit den Kirchensteuern, auch dort kann es Erstattungen geben, und das sind dann negative Sonderausgaben (quasi Sondereinnahmen;-).

      Da das aber - wie in einigen anderen Fällen von Negativbeträgen - mit Elster nicht möglich ist, geht es imho wirklich nur gesondert. Ich würde es einfach im Anschreiben erwähnen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Erstattung aussergewöhnliche Belastungen

        Zitat aus BMF-Schreiben vom 11.07.2002 zur Behandlung von später erstatteten Sonderausgaben (SA):

        "Werden gezahlte SA in einem späteren VZ an den Stpfl. erstattet, ist der Erstattungsbetrag aus Gründen der Praktikabilität im Erstattungsjahr mit gleichartigen SA zu verrechnen mit der Folge, dass die abziehbaren SA des Erstattungsjahres entsprechend gemindert werden ( BFH-Urt. v. 26.6.1996 - BStBl 1996 II S. 646). Ist im Jahr der Erstattung der SA an den Stpfl. ein Ausgleich mit gleichartigen Aufwendungen nicht oder nicht in voller Höhe möglich, so ist der SA-Abzug des Jahres der Verausgabung insoweit um die nachträgliche Erstattung zu mindern; ein bereits bestandskräftiger Bescheid ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ( BFH v. 28.5.1998 - BStBl 1999 II S. 95)."

        Da im VZ 2012 wohl keine Verrechnung mit gleichartigen SA, dh. Krankheitskosten, möglich ist, sollte m.E. der Bescheid 2011 abgeändert werden.
        mfg. - Kent

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