Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerverlustvortrag als Student, Werbungskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerverlustvortrag als Student, Werbungskosten

    Hallo,

    ähnlich Fragen wurden zwar schon öfter im Forum gestellt, allerdings passen die Antworten nicht ganz auf meinen Fall. Deshalb stelle ich die Frage hier noch einmal und hoffe mir kann geholfen werden.

    Ich habe Ende August 2012 mein Masterstudium beendet, welches ich direkt an das Bachelorstudium angeschlossen habe. Seit September 2012 bin ich in einem normalen Anstellungsverhältnis und zahle demnach auch Steuern, Sozialabgaben etc.

    Für die Jahre 2007 - 2011, in denen ich studiert und in den Ferien gejobbt habe, habe ich jeweils eine Steuererklärung angefertigt, um die bazhalte Lohnsteuer zurück zu bekommen. Allerdings habe ich in diesen Steuererklärungen keine angaben zu den Studienkosten (z.B. als Werbungskosten) gemaccht bzw. einen Verlustvortrag beantragt.

    Ich nehme an, dass ich die Kosten für das Studium aus den Jahren 2007 bis 2011 nicht mehr anrechnen lassen kann, daich für diese Jahre bereits Stuererklärungen abgegeben habe. Ist das richtig?

    Kann ich für die Studienkosten im Jahr 2012 noch etwas zurückbekommen? Wenn ja, wo und wie muss ich diese eintragen? Kann ich auch die Kosten für die Miete mit berechnen (musste für das Studium umziehen und konnte nicht bei den ELtern wohnen)? Und muss ich Angaben zum BAFöG machen?

    Da ich erst seit September 2012 angestellt bin, erreiche ich den Steuerfreibetrag wahrscheinlich nicht. D.h. ich muss wahrscheinlich sowieso keine Steuern für 2012 bezahlen. Können die Studienkosten von 2012 dann ins nächste Jahr übertragen werden, und wenn ja, was muss ich dafür tun?

    Ziemlich kompliziert, ich weiß... Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Ich wäre sehr dankbar für jeden Kommentar.

    #2
    AW: Steuerverlustvortrag als Student, Werbungskosten

    Wenn sie bestandskräftige Steuerrbescheide für 07-11 haben, geht da nichts mehr.

    Sie machen ihre Werbungskosten auf S. 2 der Anlage N geltend. Wenn die WK insgesamt höher als die Einnahmen sind, so dass sich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt, kann dieser auf künftige Jahre vorgetragen werden. Dafür müssen sie nichts tun, das geht dann automatisch.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerverlustvortrag als Student, Werbungskosten

      Alles klar, das habe ich mir schon gedacht. Allerdings habe ich jetzt noch eine Frage zum Eintragen. Auf Seite 2 der Anlage N finde ich nur den Punkt "Werbungskosten: Fortbildungskosten" und dieser ist in der Erklärung anders beschrieben:
      "Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist. Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar sein. Das gilt auch für die Aufwendungen für ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder ein weiteres Studium, wenn dieses mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht."

      Dies ist ja nicht der Fall bei einem normalen Studium, wie ich es gemacht habe. Muss ich meine Studienkosten nicht auf Seite 2 des Hauptvordrucks unter Z. 47: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung eintragen?

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerverlustvortrag als Student, Werbungskosten

        Und gleich noch eine Frage: Muss ich das BaFÖG, das ich erhalten habe, von den Studienkosten abziehen?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerverlustvortrag als Student, Werbungskosten

          Hallo,

          Bachelor = Erststudium = Hauptvordruck
          Master = Weiterstudium = Anlage N

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerverlustvortrag als Student, Werbungskosten

            Hallo!

            Die gleiche Frage, wie luzy-luu habe ich auch:
            Muss ich das BAföG, das ich erhalten habe, von den Studienkosten abziehen?

            Bei mir handelt es sich um ein Erststudium, also "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" (Hauptvordruck/Sonderausgaben).

            Laut Erklärungen im Elsterformular gehören hierzu auch Unterkunftskosten. Ist damit auch die Miete meines WG-Zimmers am Studienort gemeint?

            Inwiefern muss ich jede einzelne Ausgabe nachweisen? Ich habe natürlich nicht für jede Kopie einen Beleg...

            Danke!

            Kommentar

            Lädt...
            X