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Unklarheit Steuerklasse vier oder 3 bei Renteneintritt und Weiterbeschäftigung

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    Unklarheit Steuerklasse vier oder 3 bei Renteneintritt und Weiterbeschäftigung

    Hallo,
    meine Frage:
    ich mache für einen Verwandten seine Steuererklärung per Elster..
    Der Ehemann (bisher Steuerklasse 4) ist seit 11/2012 65 und bezieht ab 1.1.2013 seine volle Rente...
    Gleichzeitig wird er voll weiterbeschäftigt..
    Seine Ehefrau (in 2012 auch ST.Kl 4) bezieht seit 9/2012 schwerbehinderten Rente... ist aber nicht mehr im steuerpflichtigen Arbeitsverhältnis...
    Aufgrund der Januar 13 Abrechnungen des Ehemannes habe ich Elster 2012 mal für 2013 mit veränderten Beschäftigungs-und Rentengrundlagen hochrechnen lassen. Das versteuerte Brutto Einkommen und die unversteuerten Renten mit Teil-Entlastungen werden ja steuerlich herangezogen...
    Das System zeigte mir (nur als Eckwerte) -nach diversen Abzügen von Aufwendungen eine Nachzahlungsforderung am Jahresende zu seinen Lasten von ca. 340,- Euro an...

    Gleichzeitig haben aber die Steuerberater seiner Arbeitgeberin ihm empfohlen, ab sofort noch beim Finanzamt seine Steuerklasse 4 auf 3 ändern zu lassen, da er dann weniger Abzüge hätte, bzw. er dann deutlich weniger Steuern abgezogen bekäme...
    Das deckt sich aber nicht mit meinen aktuellen oben erwähnten Elster-Tests...
    Und wenn ich dort nachträglich in der Anlage N die Steuerklasse von 4 auf 3 ändere, ermittelt das Programm keine Veränderung..was ich bei der Summe der aufgelaufenen Lohnsteuer nach 4 dann erwartet hätte. Nun bin ich aber wahrlich auch nicht ein Steuerexperte...und absoluter Experte der Elster-Software...
    Aber wenn ich mir so die Steuertabellen anschaue, ein versteuertes Einkommen von ca. 25.000 nehme und die unversteuerten Renten ca. 10.000,- nach Abzügen ausmachen, dann muss doch einfach noch eine Nachbesteuerung erfolgen oder was sehe oder mache ich vielleicht durch meinen Test mit Elster falsch?

    #2
    AW: Unklarheit Steuerklasse vier oder 3 bei Renteneintritt und Weiterbeschäftigung

    Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
    Und wenn ich dort nachträglich in der Anlage N die Steuerklasse von 4 auf 3 ändere, ermittelt das Programm keine Veränderung
    Lohnsteuer = die Steuer, die der Arbeitgeber während des Jahres vom Arbeitslohn einbehält.

    Einkommensteuer = die tatsächliche Jahressteuer.

    Damit die Lohnsteuer während des Jahres schon in möglichst angemessener Höhe abgeführt wird, gibt es verschiedene Lohnsteuerklassen. Diese Steuerklassen haben aber keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer.

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      #3
      AW: Unklarheit Steuerklasse vier oder 3 bei Renteneintritt und Weiterbeschäftigung

      Danke für diese rasche Info...
      Wenn aber doch die Steuerberater meinen, dass bei Umänderung auf 3 er gleich weniger Steuern abgezogen bekäme, wir es aber jetzt so lassen würden, dann müsste doch meine unveränderte Test-Hochrechnung aufs Jahr bezogen dann auch eine Nachvergütung ergeben.
      stattdessen muss er lt. unverbindlicher Elster-Ausrechnung aber nachbezahlen und das kann ich mir dann nur so erklären dass die Jahreseinkommens-steuertabelle eben auch eine höhere Festsetzung der Einkommensteuer bewirkt...
      Irgendetwas verstehe ich scheinbar nicht....

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        #4
        AW: Unklarheit Steuerklasse vier oder 3 bei Renteneintritt und Weiterbeschäftigung

        die steuerklasse ist schnurz, die tabelle gesetz.

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          #5
          AW: Unklarheit Steuerklasse vier oder 3 bei Renteneintritt und Weiterbeschäftigung

          Hallo,

          die Steuerklasse beinflusst nur die Vorauszahlung (Lohnsteuer), nicht aber die Einkommensteuer. Daher kann man bei der Steuerklasse sonst was eintragen, solange nicht auch die Lohnsteuer verändert wird, bleibt das Ergebnis gleich.

          Der Ratschlag zur Steuerklasse 3 zu wechseln könnte aber schon richtig sein. In diesem Fall wird dem Ehemann gleich weniger Lohnsteuer abgezogen (also ein Vorteil).
          Beachten muss man aber, dass es ziemlich sicher eine Nachzahlung geben wird, weil die Renten unversteuert sind und gemeinsam mit dem Vollzeitjob wahrscheinlich der Grundfreibetrag nicht annähernd ausreicht.
          Im nächsten Jahr dürfte das dann auch zur Folge haben, dass eine Vorauszahlung direkt an das Finanzamt zu zahlen ist (via Vorauszahlungsbescheid).

          Ich würde einmal mit Elster durchrechnen, wieviel Steuern in Zukunft herauskommen (mit allen Renten und Lohn/Lohnsteuer wie bisher), wenn dann die Lohnsteuer über Klasse 4 einigermaßen korrekt ist, besteht imho kein Änderungsbedarf.
          Zum Vergleich kannst du noch mit einem Gehaltsrechner ermitteln, wie hoch die Lohnsteuer bei Klasse 3 sein würde, die Differenz wäre eine zusätzliche Nachzahlung (bzw. geringere Erstattung).

          Ein Kleinigkeit noch: Bestimmte Lohnersatzleistungen werden nach dem Nettolohn berechnet (hier: Krankengeld, Insolvenzgeld), dafür wäre ggf. die Steuerklasse 3 besser.

          Stefan

          PS: Wenn man es genau nimmt, MUSS auf 3/5 geändert werden (weil die Frau keine Lohneinkünfte mehr hat). Den Finanzämtern ist das aber in der Regel egal und man spart sich mit der eigentlich 'falschen' Klasse die Nachzahlung und den Vorauszahlungsbescheid.
          Zuletzt geändert von reckoner; 28.03.2013, 21:21.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Unklarheit Steuerklasse vier oder 3 bei Renteneintritt und Weiterbeschäftigung

            Danke noch einmal für alle Antworten... hat mir wirklich weitergeholfen..

            Schlussfrage am Rande:

            Bei der genannten Einkommenskonstellation liegt mir jetzt noch eine Steuerbescheinigung einer Bausparkasse über Kapitalzinserträge von E 7,08 vor...
            Ist es hier überhaupt erforderlich, ein Formular KAP hinzuzufügen, oder fällt das nicht unter Geringfügigkeit...?

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              #7
              AW: Unklarheit Steuerklasse vier oder 3 bei Renteneintritt und Weiterbeschäftigung

              Hallo, falls auf die Kapitalzinserträge keine Kapitalertragssteuern abgeführt worden sind ist die Sache erledigt. Ist kein Freistellungsauftrag vorhanden, so wären 25%
              Steuern darauf fällig. Anlage KAP muss nicht, kann aber abgegeben werden

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Unklarheit Steuerklasse vier oder 3 bei Renteneintritt und Weiterbeschäftigung

                Hallo,

                >>>Bei der genannten Einkommenskonstellation liegt mir jetzt noch eine Steuerbescheinigung einer Bausparkasse über Kapitalzinserträge von E 7,08 vor...

                Wurden Steuern abgeführt, oder gab es einen Freistellungsauftrag?


                >>>Ist es hier überhaupt erforderlich, ein Formular KAP hinzuzufügen, oder fällt das nicht unter Geringfügigkeit...?

                Jein. Geringfügigkeit gibt es nicht, auch 1 Euro muss versteuert werden. Aber die KAP muss - bei ausschließlich deutschen Banken - grundsätzlich nicht abgegeben werden, kann aber natürlich (und wieder gibt es Ausnahmen, etwa Kirchensteuer oder Ersatzbemessungsgrundlage - wie immer: wer zu wenig Infos liefert, kann meist nur pauschale Antworten bekommen).


                >>>falls auf die Kapitalzinserträge keine Kapitalertragssteuern abgeführt worden sind ist die Sache erledigt

                Diese Antwort gilt natürlich nur für inländische Banken, nur um das - auch für zukünftige Mitleser - klarzustellen.
                Bei einer Bausparkasse gehe ich aber auch von Inland aus (gibt es die eigentlich im Ausland? Österreich vielleicht?).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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