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Sonder-AfA PV-Anlage

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    Sonder-AfA PV-Anlage

    Ich habe 2008 eine PV-Anlage installieren lassen und die Möglichkeit genutzt, statt der üblichen 20jähr. Abschreibung die verkürzte von fünf Jahren gewählt. Nach Anerkennung für 2008, 2009 und 2010 ist mir dies jetzt für 2011 verweigert worden mit dem Hinweis, dass dies schon 2009 und 2010 nicht mehr hätte sein dürfen. Mit der verkürzten Abschreibungszeit beziehe ich mich auf unsere Bundeskanzlerin, die zur Ankurbelung der Wirtschaft allgemein und die PV-Anlagen im besonderen einen Investitionsschub auslösen wollte. Meine Frage lautet:Nach welchem § EStG (7? Buchstabe?) kann diese erhöhte Abschreibung linear fünf Jahre lang mit je 20 % beantragt werden?
    Vielen Dank für eine kompetente Antwort.

    #2
    AW: Sonder-AfA PV-Anlage

    Sorry, nicht nur, dass das schon im Ansatz nichts mit Elster zu tun hat, bewegen wir uns hier sowas im Bereich der Steuerberatung.

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      #3
      AW: Sonder-AfA PV-Anlage

      Eine derartige Regelung gab es nie und wurde auch so nie angekündigt. Es gab eine Regelung mit fünf Jahren und FALLENDEN Abschreibungsbeträgen, vgl. § 7 Abs. 2 EStG, die sie aber nicht betrifft, da Sie ja schon in 2008 die Anlage haben installieren lassen. Hauen sie also am besten auf den Steuerberater Ihres Ex-Vertrauens ein.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Sonder-AfA PV-Anlage

        Über diesen Link zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen können Sie sich weiter informieren:

        http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/show/1389751/1389751.pdf

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