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Kinderbetreuungskosten falsch berechnet

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    Kinderbetreuungskosten falsch berechnet

    Hallo liebe Experten,

    ich gebe zu, nach folgendem Problem nicht erst hier recherchiert zu haben.

    Fall: Alleinstehender Steuerpflichtiger hat 2012 abzugsfähige Kinderbetreuungskosten, trägt sie auf Seite 3 in der Anlage Kind ein und möchte in Absprache mit dem anderen Elternteil 100% der Kosten bei sich selbst abziehen lassen. Er trägt also ein:
    - 100% Aufwand
    - 100% selbst getragen
    - gemeinsamer Haushalt usw.
    - Aufteilung der Kosten abweichend zu 50/50 = 100%

    Was macht Elster auf der Steuerberechnung: Es berücksichtigt stur 50%.

    Auch andere Aufteilungen, außer natürlich 50/50, werden einfach ignoriert.

    Meine praktische Lösung, um eine korrekte Steuerberechnung zu bekommen: Als Kosten einfach die doppelten Kosten des gewünschten Betrages einsetzen, jedoch ans Finanzamt natürlich die richtigen Angaben senden.

    Wäre aber schön, wenn dieser Fehler behoben werden könnte, der nervt einfach.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
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