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Fällt die Beseitigung einer Rohrverstopfung unter "Erhaltungsaufwand"?

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    Fällt die Beseitigung einer Rohrverstopfung unter "Erhaltungsaufwand"?

    Bei meiner vermieteten Immobilie trat 2012 eine Rohrverstopfung auf, die von einem professionellen Service kostenpflichtig behoben wurde.

    Lässt sich das in der Anlage V wohl unter "Erhaltungsaufwendungen" angeben, oder eher unter "Werbungskosten"?

    Danke.

    #2
    AW: Fällt die Beseitigung einer Rohrverstopfung unter "Erhaltungsaufwand"?

    Hallo,

    es gibt doch nur den Oberbegriff Werbungskosten. Das ist die ganze Seite 2.
    Schaut man sich das an, kommt die Zeile 39 in Frage


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Fällt die Beseitigung einer Rohrverstopfung unter "Erhaltungsaufwand"?

      Okay, da hatte ich zu schnell geguckt. Ich meinte alternativ Zeile 46.

      "Erhaltungsaufwand" ist also okay? Ich stutze deshalb etwas, weil ich mit diesem Wort verbinde, dass etwas in Ordnung bleibt ("erhalten"), nicht dass etwas wieder in Ordnung kommt.

      Kommentar

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