Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage G

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage G

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich habe gelesen den unteren Teil der Anlage G (die postiven Einkünfte) müßte ich nurausfüllen, wenn der Gewinn aus selbständiger Arbeit höher liegt als 24.00 Euro, ist dieskorrekt? Oder muß die gesamte Summe zusammen, Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit?

    LG Lahcen

    #2
    AW: Anlage G

    Haben Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Einkünfte aus Gewerbetrieb?

    Dann entsprechend Anlage S oder Anlage G.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage G

      Ich habe Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis + nebenberuflich aus selbständiger Arbeit, kein Gewerbebetrieb.

      LG

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage G

        Hallo Lahcen,

        damit kommt für dich die Anlage S in Betracht und die Anlage G entfällt und damit hat sich dein Problem geklärt, die positiven Einkünfte aus anderen Bereichen werden auf der Anlage S nicht abgefordert.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage G

          Hallo Holzgoe,

          vielen Dank für deine Antwort. Für meine Frau,die nur selbständig tätig ist, verwende ich dann die Anlage G,ist das richtig?

          Lahcen

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage G

            Wenn's ein Gewerbe ist Anlage G, wenn's eine selbständige Tätigkeit ist Anlage S

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage G

              Wenn Sie ein Gewerbe anmelden mussten (z. B. Verkauf von Büchern), dann müssen Sie den Gewinn in der Anlage G eintragen. Sind Sie hingegen freiberuflich, lehrend oder künstlerisch tätig (z. B. Schreiben von Büchern), müssen Sie den Gewinn in der Anlage S eintragen.

              Ok, ich weiß, meine Beispiele sind jetzt nicht so gut, aber wer es genau wissen will, muss sich die §§ 15 und 18 des Einkommensteuergesetzes durchlesen. Alles, was unter § 15 EStG fällt, kommt in die Anlage G, alles was unter § 18 EStG fällt, in die Anlage S.

              Kommentar

              Lädt...
              X