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Alg1

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    Alg1

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema ALG 1, ich habe ALG 1 bekommen und auch noch nachträglich Gehalt nachgezahlt bekommen, da es alles vor Gericht gewesen ist.
    Jetzt habe ich das Schreiben von der Arbeitsagentur und das komplette Gehalt auf der Lohnsteuerbescheinigung.
    Muß ich das jetzt beides berücksichtigen denn mein Steuerprogramm mäkelt an der dieser Stelle rum.

    #2
    AW: Alg1

    Hast du das ALGI wieder zurückgezahlt?.
    Wenn nein musst du das angeben.
    Was mäkelt das Programm herum. Das Programm weiß doch nicht, dass du ALG bezogen hast, wenn du keine Angaben dazu machst.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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